Punkt- und Streifenfundamente
Ein Betonfundament ist eine in den Boden hineinreichende Verankerung, die Wände, Böden und andere Aufbauten trägt. Grundsätzlich wird zwischen drei unterschiedlichen Arten von Fundament unterschieden.
Das Punktfundament ist ein Betonguss in ein Loch, auf das ein tragendes Teil aufgesetzt wird. Typisches Anwendungsbeispiel ist die Bodenverankerung von Pfosten und Pfeilern wie beispielsweise bei der Montage eines Betonzauns.
Entsprechend der Bezeichnung besteht das Streifenfundament aus einem länglichen Band und wird typischerweise als Unterbau für eine Betonwand erstellt. Es wird auch zum Tragen eines durchgängigen Flächenaufbaus genutzt werden.
Wenn ein Betonboden gegossen wird, besteht das Fundament meist aus Streifenfundamenten und selten wird das ein vollflächiges Fundament gewählt. Ein typisches Beispiel ist die Befestigung einer Bodenplatte in einem Gebäude wie dem Kellerboden.
Die Art des Gießens eines Betonfundaments hängt stark vom Gebäudeaufbau und den statischen Belastungen ab. Für Wohngebäude müssen Fundamente von Fachleuten berechnet und von Behörden abgenommen werden. Neben der Art des Fundaments spielt auch die Betonzusammensetzung und damit die Festigkeitsklasse eine wichtige Rolle.
Bewehrte und unbewehrte Fundamente
Neben der Festigkeit und Tragfähigkeit des Betonfundaments müssen auch Zugkräfte berücksichtigt werden. Diese seitlich und vertikal auf das Fundament wirkenden Kräfte treten zum Beispiel bei Hanglagen oder an extremen Wetterseiten wie in Küstennähe verstärkt auf.
Beim Erstellen des Betonfundaments kann neben der allgemeinen Stabilität insbesondere die Zugfestigkeit durch Stahlbewehrungen erhöht werden. Üblicherweise werden in Fundamenten Stahlstangen eingesetzt. Je nach folgendem Aufbau befinden sich die Bewehrungen nur im Fundament oder ragen nach oben hinaus.
Ein typisches Beispiel für nach oben hinausragenden Bewehrungsstahl ist das Vorgehen beim Gießen einer Betonmauer.. Die in die Verschalung hineinragenden Bewehrungen werden vom Mauerbeton umschlossen. Auf diese Weise verbinden sich Fundament und Aufbau noch stärker und sind fast untrennbar miteinander verbunden.
Genehmigungsfreie Fundamente
Wenn die Belastung des Fundaments nicht durch tragende Teile wie Säulen, Wände oder Mauern belastet wird, kann und darf es auch ohne statische Berechnungen und Genehmigung erstellt werden. Beim selber machen eines Betonbodens, beispielsweise für eine Terrasse, können auch die Betonfundamente selber gegossen werden.
Wenn ein Gartenhaus ein Fundament erhalten soll, ist die Größe ausschlaggebend. Regionale Baubestimmungen regeln den Anspruch und Genehmigungspflicht für das jeweilig notwendige Betonfundament.
Betonfundamente müssen frostsicher gegründet werden. Daher ist eine Mindesttiefe erforderlich, die nie unter vierzig Zentimeter liegen darf. Als Untergrund für das Betonfundament muss eine Kies- oder Splittschicht in das Bauloch oder die Baugrube eingebracht werden.