AUF EINEN BLICK
Wer darf Betonstahl schweißen?
Betonstahl darf nur von ausgebildeten Schweißern mit DVS-Fachausbildung und gültiger Prüfbescheinigung geschweißt werden. Die Schweißtechniken entsprechen der Norm EN ISO 17660. Unerlaubtes Schweißen führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und Haftung bei Schäden.
Als übliche Schweißtechnik werden die Lichtbogenhandtechnik und das Metall-Aktivgasschweißen angewendet. Ausgebildete Schweißer müssen allerdings alle infrage kommenden Schweißtechniken beherrschen und wurden darin auch geprüft. Als Ausbildungsgrundlage gilt die Muster-Hersteller-und-Anwender-Verordnung (MHAVO).
Wenn nicht ausgebildete und qualifizierte Laien Betonstahl schweißen, entspricht das Verbinden nicht den baurechtlichen Anforderungen. Bei eventuellen späteren Schäden erlischt jeder Versicherungsschutz und der Ausführende haftet für eventuelle Sach- und Personenschäden. Diese Regeln umfassen auch Betonstahl, der mit einem anderen Stahl mittels Schweißen verbunden wird.
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