Doch wie kann man sich als Mieter vor zu hohen und unberechtigten Nachforderungen der Nebenkosten schützen? Die Berechnung der Betriebskosten darf keineswegs willkürlich durch den Vermieter durchgeführt werden. Zum einen unterliegt die Berechnung der Betriebskosten unterschiedlichen Verteilerschlüsseln. Der Verteilerschlüssel für Nebenkosten kann grundsätzlich vom Vermieter festgelegt werden. Dabei ist der Vermieter aber verpflichtet, den jeweils günstigsten Verteilerschlüssel anzuwenden. Zum anderen hat der Mieter das Recht seine Betriebskostenabrechnung selbst zu prüfen oder von Experten prüfen zu lassen.
Mietnebenkostenabrechnung vom Rechtsexperten prüfen lassen
Wenn die Betriebskostenabrechnung einmal jährlich im Briefkasten liegt, dann besteht sie meist aus einigen Seiten Papier und die Kosten sind in Tabellen aufgeteilt. Bestenfalls, denn nicht jeder Vermieter nimmt es mit der Sorgfalt so genau. Doch auch wenn die Nebenkostenabrechnung ordentlich aufgeführt ist, ist das noch keine Garantie für deren Richtigkeit. Im Dschungel der Betriebskosten sollte man seine Betriebskostenabrechnung vom Fachmann überprüfen lassen. Die Rechtsexperten prüfen zum einen, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen und welche Kosten der Vermieter selbst zu tragen hat. Zum anderen erstellen die Rechtsexperten einen genauen Prüfbericht, der die spätere Kommunikation mit dem Vermieter vereinfacht, wenn die Betriebskostenabrechnung Fehler enthält.
- Betriebskostenabrechnung vom Fachmann überprüfen lassen
- Welche Kosten sind umlagefähig und welche trägt der Vermieter?
- Abschließender Prüfbericht vom Rechtsexperten
Welche Fristen hat der Vermieter?
Trudelt die Nebenkostenabrechnung nach 1,5 oder 2 Jahren endlich ein, muss man die Kosten dann überhaupt noch bezahlen? Die Rechtsexperten von Mineko prüfen auch die Fristen, die der Vermieter einzuhalten hat. Außerdem hilfreich zu diesem Thema ist auch die Checkliste: So prüfen Sie Ihre Abrechnung von Stiftung Warentest. Der Vermieter darf die Betriebskostenabrechnung keineswegs zu einem für ihn beliebigen Zeitpunkt erstellen und verschicken. Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten fertigstellen. Dabei muss die Periode der Abrechnung nicht zwingend das Kalenderjahr umfassen. Maßgeblich ist nur, dass die Abrechnung der Betriebskosten innerhalb von 12 Monaten des Abrechnungszeitraumes erstellt wird. Welcher Abrechnungszeitraum vom Vermieter angesetzt wird, sollte im Mietvertrag festgehalten werden. Wer sich als Laie nicht sicher ist, ob seine Betriebskostenabrechnung richtig ist, sollte auf jeden Fall einen Experten um Rat bitten. Statt einer Nachzahlung ist oftmals sogar eine Rückzahlung möglich.
- Frist der Betriebskostenabrechnung: 12 Monate
- Abrechnungszeitraum darf vom Vermieter festgelegt werden
- Zeitraum der Abrechnung sollte im Mietvertrag festgehalten werden