Gründe für die Bezugspflicht und die Rolle der AVBWasserV
Die Bezugspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Diese Verordnung sorgt für eine zuverlässige und effiziente Wasserversorgung. Hier sind einige zentrale Aspekte dieser gesetzlichen Verpflichtung:
- Verlässliche Wasserversorgung: Die Bezugspflicht gewährleistet eine ständige und qualitativ hochwertige Versorgung aller Haushalte. Der lokale Versorger überwacht die Wasserqualität regelmäßig, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
- Wirtschaftliche Stabilität: Die Bezugspflicht ermöglicht es den Wasserversorgungsunternehmen, ihre umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur zu finanzieren. Ein stabiles Abnahmevolumen ist für die langfristige Planung und Kostendeckung unerlässlich.
- Ressourcenschonung: Eine zentrale Wasserversorgung fördert den nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen. Dadurch wird Wasser effizient verteilt und die Verschwendung minimiert.
- Vermeidung von Versorgungsengpässen: Ein zentraler Wasserversorger kann besser auf Dürreperioden oder technische Probleme reagieren und so die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Die AVBWasserV regelt konkret die Bezugspflicht und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien, also des Wasserversorgungsunternehmens und der Kunden. Dies schafft einen rechtlichen Rahmen für eine sichere und gerechte Wasserversorgung.
Ihre Pflichten als Anschlussnehmer
Als Anschlussnehmer sind Sie für die Einhaltung mehrerer spezifischer Vorgaben verantwortlich:
- Verbindlicher Wasserbezug: Sie müssen Ihren gesamten Wasserbedarf über den örtlichen Wasserversorger decken. Eine alternative Wasserversorgung, z. B. durch private Brunnen, ist nur ergänzend erlaubt.
- Wasserzählerschacht: Auf Aufforderung des Wasserversorgers müssen Sie an der Grundstücksgrenze einen Wasserzählerschacht errichten. Dies erleichtert die Wartung und Ablesung.
- Anpassung der Leitungen: Bei notwendigen Veränderungen am Hausanschluss sind Sie verpflichtet, Ihre eigenen Leitungen entsprechend anzupassen und diese Kosten selbst zu tragen.
- Änderungskosten: Alle Änderungen an den wassertechnischen Anlagen auf Ihrem Grundstück, die der Wasserversorger verlangt, müssen Sie finanzieren.
- Zutrittsrechte: Sie müssen autorisierten Vertretern des Wasserversorgers Zugang zu Ihren wasserrelevanten Einrichtungen ermöglichen, z.B. zur Überprüfung oder Ablesung.
- Abwasseranschluss: Auch für die Abwasserentsorgung besteht eine Verpflichtung zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, sofern vorhanden. Sämtliche damit verbundenen Kosten tragen Sie selbst.
Diese Pflichten stellen sicher, dass sowohl Ihre Wasserversorgung als auch die Verwaltung der Wasserressourcen zuverlässig und rechtlich korrekt abläuft.