Versiegeln oder Entfernen? Der einzig sichere Weg bei Asbestkleber
Das Versiegeln von asbesthaltigem Bitumenkleber mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, um den Aufwand einer vollständigen Sanierung zu umgehen. Fachkräfte und rechtliche Vorgaben sind jedoch eindeutig: Asbestkleber muss entfernt und darf nicht nur überdeckt oder versiegelt werden.
Sobald asbesthaltiger Kleber beschädigt wird, beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Alterung, droht die Freisetzung gefährlicher Asbestfasern. Diese Fasern können bereits in geringen Mengen die Atemwege schädigen und langfristige Gesundheitsschäden verursachen. Witterungsbedingungen, spätere Baumaßnahmen oder sogar einfaches Bohren können die Versiegelung durchbrechen und die gefährlichen Fasern freisetzen.
Rechtlich gesehen ist das Versiegeln oder Überdecken von asbesthaltigem Material nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) schreiben vor, dass jeder Umgang mit asbesthaltigen Materialien fachkundig erfolgen muss. Gerichtsurteile haben zudem bestätigt, dass bereits der Umgang mit überdecktem Asbestmaterial als verbotene Tätigkeit gilt, da die abstrakte Gefährdung bleibt.
Für alle betroffenen Hausbesitzer bedeutet dies:
- Asbesthaltige Kleberreste dürfen nicht nur überdeckt oder versiegelt werden.
- Eine fachkundige Entfernung ist vorgeschrieben und die einzig sichere Lösung.
- Diese Arbeiten sollten von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden, die über den notwendigen Sachkundenachweis verfügen.
Schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie, indem Sie auf eine gründliche und rechtlich konforme Sanierung setzen. Damit stellen Sie sicher, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden und steigern zusätzlich den Wert Ihrer Immobilie.
Die fachkundige Entfernung von Asbestkleber: Schritt für Schritt
Asbesthaltigen Bitumenkleber zu entfernen, erfordert eine sorgfältige und systematische Vorgehensweise. Die Arbeiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, die geschult und ausgerüstet sind, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden. Hier ist der übliche Ablauf:
- Vorbereitung des Arbeitsbereichs: Der zu sanierende Bereich wird vollständig abgeschottet, um die Ausbreitung von Asbestfasern zu verhindern. Typischerweise werden staubdichte Folien und spezielle Luftfiltersysteme verwendet.
- Sicherstellung von Schutzmaßnahmen: Alle Arbeitskräfte tragen spezielle Einweg-Schutzanzüge, Atemschutzmasken und Handschuhe. Auch die Werkzeuge müssen nach der Verwendung gründlich gereinigt oder in speziellen Containern entsorgt werden.
- Feuchthalten der Materialien: Um die Freisetzung von Fasern zu verhindern, wird der asbesthaltige Kleber ständig durch feuchte Sprühmethoden benetzt.
- Mechanische Entfernung des Klebers: Der Bitumenkleber kann mittels spezieller Verfahren wie Schleifen oder Abschaben entfernt werden. Dieser Prozess wird kontrolliert und unter kontinuierlicher Staubunterdrückung durchgeführt.
- Reinigung des Arbeitsbereichs: Anschließend werden der gesamte Arbeitsbereich sowie alle verwendeten Werkzeuge gründlich gereinigt. Dies umfasst das Abwischen aller Flächen mit nassen Tüchern und das Absaugen mit speziellen HEPA-Filtern.
- Fachkundige Entsorgung: Entfernte asbesthaltige Materialien werden in staubdichten, reißfesten Behältern verpackt und zu spezialisierten Entsorgungsanlagen gebracht, wo sie sicher entsorgt werden.
Eine professionelle Asbestsanierung kann kostenintensiv sein, doch lassen sich diese Ausgaben teilweise durch steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerkosten kompensieren. Wichtig ist, dass diese Arbeiten nie in Eigenregie, sondern nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden, um die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.