Alte Bitumenkleber
Bis in die 80er Jahre wurden häufig noch teerhaltige Produkte statt Bitumen verwendet. Dachpappen und Bitumenkleber waren damals häufig noch teerbasiert. Einige dieser Produkte enthielten auch Asbestfasern.
Zum Einsatz kamen solche Kleber vor allem unter:
- sogenannte Floor Flex Platten (kunststoffbasierte quadratische Platten, die ebenfalls Asbest enthalten)
- unter Parkett und verklebten Dielen
- unter Holzpflasterböden (die früher aber eher in Werkstätten als in Wohnräumen gebräuchlich waren und dort nur selten zu finden sind)
Nicht immer sind solche Kleber erkennbar – in vielen Fällen sind sie von heute gebräuchlichen Bitumenklebern nicht zu unterscheiden. Einen Hinweis kann eine deutlich schwarz-braune Farbe geben – andere Kleber sind aber wiederum genauso schwarz wie bituminöse Massen und darum nicht klar erkennbar.
Gefahren durch den Kleber
Bei solchen Klebern finden sich zwei Gefahren, die beachtet werden müssen:
- Teer und
- Asbestfasern
Teer sondert gesundheitsschädiche Dämpfe ab und ist insgesamt als krebserregend eingestuft. Aus diesem Grund dürfen teerbasierte Produkte heute nicht mehr verwendet werden.
Asbest ist wesentlich gefährlicher als Teer. Werden die Klebermasse (oder die Kunststoff-Bodenfliesen) beschädigt, können kleine Fasern in die Raumluft abgegeben werden.
Diese Fasern splitten sich in immer kleinere Faserbestandteile auf, die beim Einatmen in die Lunge gelangen. Dort verbleiben sie dann, weil der Körper sie nicht mehr ausscheiden kann, und verursachen eine sogenannte Asbestose. Mittelfristig kann das nicht nur zu Atemproblemen (Atemnot) führen, sondern auch zu Lungenkrebs.
Versiegeln möglich?
Ein Versiegeln solcher Böden – oder auch des Klebers allein – ist nicht zulässig. Die schädlichen Baustoffe müssen unbedingt restlos entfernt werden. Die Entfernung darf ausschließlich durch ein dafür zugelassenes Fachunternehmen erfolgen, das ist gesetzlich festgelegt. Von Selbstversuchen wird aufgrund der hohen Gefährlichkeit von Asbest dringend abgeraten. Die Entsorgung muss außerdem fachgerecht geschehen.
Handelt es sich lediglich um einen Verdacht, dass die Klebermasse teerbasiert oder asbesthältig sein könnte, muss sie zuvor beprobt werden. Auch die Probenentnahme darf in diesem Fall nur durch ein zugelassenes Fachunternehmen erfolgen.