Kontinuierliche Senkung der Grenzwerte
Die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser wurden in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt.
Waren bis 2003 in Deutschland noch 40 mg/l Blei im Trinkwasser erlaubt, setzte die Trinkwasserverordnung danach den zulässigen Bleigehalt im Trinkwasser in Deutschland bereits auf 25 mg/l herab. Seit 2013 gelten als Grenze für die Bleibelastung maximal 10 mg/l Blei im Wasser.
Dieser Wert kann bei vorhandenen Bleileitungen im Haus nicht mehr eingehalten werden. Auch Ablaufenlassen des Wassers, bis das in den Leitungen abgestandene Wasser entfernt ist, hilft nicht. Der Bleigehalt auch von fließendem Wasser liegt praktisch immer über dem geltenden Grenzwert.
Maßnahmen
Für die Hausinstallation ab dem Übergabepunkt im Haus ist der Hausbesitzer verantwortlich. Er hat innerhalb des Hauses für eine solche Installation zu sorgen, dass die geltenden Grenzwerte beim Trinkwasser nicht überschritten werden.
Bleirohre müssen in der Regel getauscht werden, um die Wasserqualität einzuhalten. Diese Verpflichtung, die mit einem großen Kostenaufwand verbunden sein kann, trifft den Hausbesitzer.
Beschichtungen gibt es für Bleirohre nicht
Anders als bei verzinkten Stahlrohren kann auf Bleirohre nicht einfach eine schützende Beschichtung aufgebracht werden. Die Rohre müssen ausgetauscht werden.
Gesundheitliche Risiken
Ein hoher Bleigehalt kann schwere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Besonders betroffen sind Kinder und Säuglinge, die generell mehr Blei aufnehmen als Erwachsene und es auch weniger gut ausscheiden können.
Vorkommen von Bleirohren
Bleirohre sind nur in Nord- und Ostdeutschland verbreitet. Dort wurden sie bis in die 70er Jahre verbaut. In Süddeutschland sind sie schon seit 1878 verboten.