Wie hoch muss die Bodenplatte sein?
Die Bodenplatte gehört zu den wichtigsten Grundlagen beim Hausbau, da sie die Basis für das gesamte Gebäude bildet. Deswegen sind mehrere Werte zu den Abmessungen und zur Statik vorgeschrieben. Prinzipiell gilt, dass die Dicke der Bodenplatte von einem Statiker berechnet werden muss, bevor Sie mit dem Gießen des Betons beginnen.
Im Regelfall muss die Betonschicht 30 cm (bei einem Fertighaus) bzw. 40 cm (bei einem Massivhaus) betragen, um ausreichend tragfähig und belastbar zu sein.
Welche Probleme drohen, wenn die Bodenplatte zu hoch ist?
Wird die Bodenplatte zwar richtig berechnet, aber zu hoch ausgeführt, kann das mehrere Folgen haben. So passen die restlichen Berechnungen nicht mehr, was sich schnell an Bodenbelägen, Treppenstufen und Türen sowie bodentiefen Fenstern zeigen kann. Das sorgt wiederum für statische Probleme.
Wird durch die zusätzliche Höhe der Bodenplatte auch die zulässige Firsthöhe des Gebäudes überschritten, verstoßen Sie gegen die Baugenehmigung. Im schlimmsten Fall handelt es sich bei Ihrem Haus dann um einen illegalen Schwarzbau.
Wie hoch darf das Gebäude maximal sein?
Problematisch ist die Höhe der Bodenplatte insbesondere dann, wenn die zulässige Firsthöhe überschritten wird. Dabei handelt es sich um den höchsten Punkt Ihres Hauses, gemessen vom Straßenniveau. Welcher maximale Wert gilt, hängt von der Gebäudeklasse laut Musterbauordnung (MBO) ab. Klasse 1 liegt bei 7 m, während Klasse 5 maximal 22 m hoch sein darf.
Wichtiger ist aber noch die Baugenehmigung, in der die Höhe des Hauses vorher festgelegt wurde. Der dortige Wert ist maßgeblich für Ihren Bau.
Was kann ich tun, wenn die Bodenplatte zu hoch ist?
Prüfen Sie am besten die Vermessung erneut nach und bestimmen Sie, wie groß der Unterschied in der Nivellierung zum Straßenniveau tatsächlich ist. Wenden Sie sich dann an das Bauunternehmen und fordern Sie eine Verbesserung ein.
Auch kann sich ein Gang zur zuständigen Baubehörde lohnen. Mitunter lässt sich eine nachträgliche Veränderung des Bauantrags erwirken, die zumindest einen Schwarzbau ausschließt und verhindert, dass eine Geldbuße eingefordert wird.