Welche Abmessungen muss die Bodenplatte haben?
Wird eine Bodenplatte als Fundament für ein neues Gebäude betoniert, ist Maßarbeit gefragt – die Abmessungen der Betonschicht müssen dem Bauplan exakt entsprechen und an der richtigen Stelle sein. Dafür werden vorher eine Grob- und eine Feinabsteckung durchgeführt.
Die notwendigen Abmessungen richten sich dabei nach den Berechnungen eines Statikers. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bodenplatte langlebig und belastbar ist, sodass sie eine ideale Basis für das neue Haus darstellt.
Wie dick muss die Bodenplatte gegossen werden?
Auch die Dicke der Bodenplatte muss von einem Statiker vorgegeben werden, damit diese Dimension ebenfalls nicht zu klein ausfällt. Ansonsten kann es passieren, dass es zu Rissen im Beton kommt, was wiederum die Stabilität des ganzen Gebäudes beeinträchtigen könnte.
Üblicherweise liegt die Stärke der Betonschicht zwischen 30 (Fertighaus) und 40 cm (Massivbauweise). Hinzu kommt noch der tiefere Erdaushub, der die Sauberkeitsschicht, die Isolierung, die Dämmung und Co. beherbergen muss. Die Tiefe liegt insgesamt zwischen 80 und 150 cm.
Lässt sich eine zu kleine Bodenplatte vergrößern?
Wurde die Bodenplatte zu klein errichtet, lässt sich dieser Fehler nur schwer wieder beheben. In einigen Fällen kann eine Verlängerung angedacht werden, solange es sich nur um das Fundament für ein Gartenhaus oder für eine Terrasse handelt.
Dabei werden Bewehrungsstäbe in die zu kurze Seite der Betonschicht eingesetzt und mit armiertem Beton verlängert. Für Gebäudefundamente kommt diese Vorgehensweise aber praktisch nie infrage.
Was tun, wenn die Bodenplatte nicht vergrößert werden kann?
Lässt sich die Bodenplatte nicht vergrößern, muss sie entweder komplett abgerissen oder die Abmessungen des geplanten Gebäudes entsprechend angepasst werden. Beides sind keine guten Varianten, die ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Da die meisten Bodenplatten von Fachunternehmen errichtet werden, muss dann von Pfusch ausgegangen werden. Setzen Sie sich mit dem Bauleiter bezüglich der Gewährleistung in Verbindung. Mitunter sind sogar rechtliche Schritte notwendig.