Energieeinsparverordnung (EnEV)
Wer eine Bodentreppe einbauen möchte, konstruiert meist einen Durchstieg in einer flächig gedämmten Geschossdecke. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellsten Version von 2014 verlangt einen U-Wert von höchstens 0,24 auf die gesamte Geschossdecke bezogen. Wenn die Dachbodentreppe einen höheren U-Wert besitzt, muss der Rest der Flächendämmung die Differenz ausgleichen.
Gesonderte Festlegungen in der EnEV für Bodentreppen existieren nicht. Im Allgemeinen werden die U-Wertvorgaben für normale Fenster als Richtwerte verwendet. Der Höchstwert ist für Dachfenster auf 1,4 festgelegt. Diesen U-Wert erreichen oder unterschreiten einfach ungedämmte Bodentreppen mit Holzklappen von mindestens drei Zentimeter Stärke.
U-Wert-Spannen
Die U-Wertangaben der Hersteller beziehen sich meist nur auf die Klappe beziehungsweise Lukenfläche. Gut gedämmte Platten erreichen U-Werte von etwa 0,7. Dieser Dämmwert drückt allerdings nur einen Teil der tatsächlichen Dämmung der Dachbodentreppe aus. Ein „echter“ U-Wert umfasst auch den Futterkasten, die Fugen und den Komplettaufbau.
Eine entscheidende Funktion kommt dem Abdichten der Dachbodentreppe zu. Eine unsachgemäße Abdichtung kann den Gesamt-U-Wert massiv beeinflussen und zu einer Verschlechterung von bis zu Werten von 3,0 und darüber führen.
Rahmen und Fugen
Beim Isolieren einer Dachbodentreppe müssen eventuelle Hohlräume im Rahmen mit Dämmstoff verfüllt werden. Eine besondere Schwachstelle sind die Fugenausgänge. Nach dem Einbringen eines Dämmzopfes sollte auf den Aufsatzleisten des Rahmens das Dämmmaterial waagerecht und vollflächig verteilt sein, um eine vollkommene Luftdichtigkeit zu erzielen.
Für Bodentreppen ist ein U-Wert von 0,7 bis 0,8 anzustreben und realisierbar. Markenhersteller bieten komplett geprüfte Bausätze für Bodentreppen an, die zu einem höheren Preis angeboten werden. Die Investition lohnt sich durch die damit verbundene Energieersparnis.