Freigabe für Sanierungsbeginn
Wenn ein Gebäudebrand ausgebrochen ist, entstehen in Begleitung teils massive Wasserschäden. Die Brandhitze zerstört Wasserrohre, Zuleitungen und bringt sie zum Platzen und enorme Löschwassereinwirkung verschlimmert die Zerstörungswirkung der Flammen. In manchen Fällen verursacht Wasser größere Schäden als das Feuer.
Als zusätzlicher, oft nicht bedachter Zeitfaktor, kommt es meist zu Ermittlungen zur Brandursache. Bei Zweifeln jeder Art kann die Brand und Wasserschadensanierung erst nach Freigabe beginnen. Zur Freigabe berechtigt sind nur amtlich bestellte Personen wie Brandmeister oder Inspektoren, Gutachter oder polizeiliche Ermittler.
Die Brandermittlungen stehen im Mittelpunkt und der daraus resultierende Wasserschaden stellt einen sogenannten „Kollateralschaden“ dar. Daher treffen die üblichen Vorgehensweisen, was bei einem Wasserschaden zu tun ist, meist nicht oder nur sehr eingeschränkt zu.
Umfangreiche Dokumentation und Zeugen
Sehr wichtig ist bei kleineren Bränden, die selber beispielsweise mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnten, ist eine möglichst umfangreiche Dokumentation durch Foto- oder Filmaufnahmen und der Hinzuziehung von Zeugen. Durch die Priorität, den Brand zu unterbinden, ist die bei reinen Wasserschäden gebotene Vermeidung des Schadensumfangs hinfällig.
Erfahrene Gutachter können die entstandenen Wasserschäden den notwendigen Löscharbeiten präzise zuordnen. Für den gesamten Schaden ist in den meisten Fällen zuerst die in der Gebäudeversicherung eingeschlossene Feuerversicherung zuständig.
Ergänzend kann bei selber verursachtem Brand durch Fahrlässigkeit die private Haftpflichtversicherung einspringen. Für Zahlungen und Aufstockungen zusätzlich zur Gebäudeversicherung tritt, wenn vorhanden, die Hausratversicherung ein. Zwingend sollte der gesamte Schaden allen Versicherungsträgern sofort gemeldet werden.
Durchzuführende Sanierungsarbeiten
Bei einer Brand und Wasserschadensanierung müssen nach der Freigabe des Schadensortes folgende Arbeiten erwartet werden:
- Professionelle Analyse des Schadensbildes
- Aufräumarbeiten, Reinigung und gegebenenfalls statische Absicherung
- Beseitigung von Giftstoffen, Dekontamination
- Unterbindung von Geruchsaufkommen
- Tiefentrocknung der durch Wasser geschädigten Mauerwerke
- Instandsetzung von Installation und Mauerwerk
- Renovierung, Rekonstruktion und Wiederherstellung
Dieser komplexe Maßnahmenkatalog wird von professionellen Brand- und Wasserschaden-Sanierungsunternehmen umgesetzt. In den meisten Fällen beauftragt die Gebäudeversicherungsgesellschaft die entsprechenden Fachfirmen.
Als Zeitfenster muss ab der amtlichen Freigabe bei Brand- und Wasserschäden in einzelnen Räumen von Sanierungsdauern zwischen vier und zwölf Wochen ausgegangen werden. Bei Bauschäden und mehreren betroffenen Räumen können schnell drei bis zwölf Monate daraus werden.
Begleitkosten und „Clearing“
Von Brand- und Wasserschaden Betroffene sollten sich bei den Versicherungen und gegebenenfalls dem Gebäudeeigentümer erkundigen, wer eventuelle Hotelkosten oder andere
Entschädigungszahlungen übernimmt. In fast allen Fällen ist die Gebäudeversicherung erster Ansprechpartner.
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