Woran erkenne ich asbesthaltige Brandschutzklappen?
Asbest ist eine gräuliche bis grünliche Faser, die oft eine spröde Struktur aufweist und in schwach gebundener Form von Hand zerbröselt werden kann. Mit bloßem Auge ist Asbest jedoch nicht leicht zu erkennen – und eine verdächtige Brandschutzklappe sollte auf keinen Fall mechanisch bearbeitet werden!
Ob tatsächlich Asbest enthalten ist, kann nur ein zertifizierter Sachverständiger mit Sicherheit feststellen. Dazu ist eine Probenentnahme mit Laboranalyse notwendig. Manchmal gibt auch das Klappenblatt Auskunft über das Baujahr und die verwendeten Baustoffe.
Wie werden asbesthaltige Brandschutzklappen entsorgt?
Ist eine Brandschutzklappe als asbesthaltig eingestuft, darf sie auf keinen Fall selbst bearbeitet, ausgebaut und entsorgt werden. Vielmehr darf der Ausbau nur durch Fachfirmen erfolgen, die nach Gefahrstoffverordnung und TRGS zertifiziert sind. Dazu sind umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Ob eine Entsorgung erforderlich ist, kann durch eine Raumluftuntersuchung festgestellt werden. Asbesthaltige Brandschutzklappen erfordern eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter betrieben werden.
Wo kommt Asbest noch bei der Lüftungsanlage vor?
Die Brandschutzklappe ist übrigens nicht das einzige Bauteil rund um die Lüftungs- und Brandschutzanlage, das Asbest enthalten kann. Auch Dichtungen, Isolierungen und sogar Brandschutztüren können mit dem Gefahrstoff hergestellt worden sein. Gleiches gilt für Rohre und Mörtel.
Entscheidend ist meist das Baujahr – seit 1993 ist die Verwendung der Asbestfaser bundesweit verboten. Bereits in den 1970er Jahren ging die Verwendung zurück. Wurde das Gebäude nach 1993 errichtet, kann kein Asbest vorhanden sein.
Welche Gefahren gehen von Asbest aus?
Asbest ist eine winzige Mineralfaser, die über die Luft in die Lunge gelangen kann und dort die unterschiedlichsten Gesundheitsschäden verursacht. Dazu gehören Kurzatmigkeit, Asthma und Asbestose (eine spezielle, aggressive Form von Lungenkrebs).
Die Gesundheitsgefahren von Asbest sind seit den 1950er Jahren bekannt und wurden in den 1970er Jahren nachgewiesen. Seitdem ist Asbest in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt und darf nur von geschultem Personal bearbeitet, transportiert und entsorgt werden.