Mieter und Gemeinschaftsanlagen
Als Mieter ist ein Blick in die Hausordnung wichtig, bevor der Briefkasten einfach ignoriert wird. Unter Umständen ist in der Hausordnung festgelegt, dass der zur Wohnung gehörende Briefkasten täglich entleert werden muss.
Dies dient der Ordnung und Sauberkeit im Hausflur, denn der Postzusteller wird seine Post loswerden wollen. Damit überquellende Postsachen nicht den Kasten sprengen oder im ganzen Hausflur herumfliegen, muss der Kasten also meistens täglich entleert werden.
Zustellung der Post
Wichtige Schreiben gelten als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind. Zu diesem Machtbereich zählt neben der Wohnung auch der Briefkasten. Hat der Absender einen Zeugen, der im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht bestätigt, dass der Brief in den Empfängerbriefkasten gelangt ist, ist es vollkommen egal, was anschließend mit dem Brief passiert.
Leert der Empfänger den Briefkasten nicht, ist das allein sein Problem. Auch der Zeitpunkt des Einwurfs ist daher später entscheidend und nicht der Zeitpunkt, an dem der Kasten geleert wurde.
Fakten zur Leerung des Briefkastens im Kurzüberblick:
- Post gilt als zugestellt, wenn sie im Kasten ist
- Mieter sind eventuell verpflichtet, den Briefkasten zu leeren
- beauftragen Sie Nachbarn oder Freunde bei Abwesenheit den Kasten zu leeren
Elektronische Post – Leerung des Briefkastens nötig
In den Klauseln der De-Mail steht beispielsweise, dass der Nutzer täglich seinen elektronischen Briefkasten leeren muss. Doch diese Klausel ist nicht ganz zulässig. Allerdings ist ohnehin ein zeitnaher Blick in die E-Mails wichtig und ratsam, um keine Fristen zu versäumen.
Zwingen kann Sie in einem Privathaus sicher niemand, wenn ausreichend Platz im Kasten ist. Doch dabei sollten Sie wiederum bedenken, dass ein überquellender Briefkasten ein Einladungsschreiben für Einbrecher ist.