Anzeige- und Erlaubnispflicht: Das sollten Sie wissen
Die Errichtung eines Brunnens unterliegt strengen Vorschriften, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen. Jeder Brunnen, der in das Grundwasser eindringt, muss rechtzeitig und korrekt bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Anzeige der Bohrarbeiten
Melden Sie die Bohrung mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde an. Verwenden Sie dafür vorzugsweise ein formloses Schreiben sowie einen Lageplan des Grundstücks. Besondere Regelungen gelten, wenn sich Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone oder auf einer Altlastfläche befindet. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Behörde, ob spezielle Einschränkungen oder Genehmigungen erforderlich sind.
Erlaubnispflicht für Tiefenbohrungen und Nutzungen
Für Bohrungen bis zu 15 Meter genügt in vielen Fällen die Anzeige. Bei Tiefen über 15 Meter sowie in Wasserschutzgebieten sind in der Regel zusätzliche Genehmigungen notwendig. Gartenbrunnen, die Grundwasser zur privaten Gartenbewässerung fördern, sind oft erlaubnisfrei, müssen aber angezeigt werden. Soll das Wasser zur Trinkwasserversorgung dienen, muss dies ebenfalls der Wasserbehörde sowie dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Wichtig: Schutz des Grundwassers
Selbst wenn Ihr Brunnen erlaubnisfrei ist, sollten Sie stets die Reinheit und den Schutz des Grundwassers im Blick behalten. Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht oder unsachgemäßer Nutzung drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Brunnens. Mit sorgfältiger Planung und rechtzeitiger Anzeige können Sie sicherstellen, dass Ihr Brunnenprojekt erfolgreich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verläuft.
Vorgehensweise bei der Anzeige einer Brunnenbohrung
Um die Bohrung eines Brunnens anzuzeigen, haben Sie einige vorbereitende Schritte zu unternehmen. Eine Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen unteren Wasserbehörde erforderlich. Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor:
- Erstellen Sie eine Skizze des Standorts, an dem der Brunnen gebohrt werden soll.
- Zeichnen Sie den Überblicksplan mit genauen Details der Position.
- Ein prognostizierter Querschnitt des Bodens muss bereitgestellt werden.
- Ein maßgeschneiderter Plan bezüglich des Brunnenausbaus ist zu fertigen.
- Sollten Sie vom Anschlusszwang der öffentlichen Wasserversorgung befreit sein, fügen Sie dieses Dokument bei.
- Eigentümergenehmigungen sind erforderlich, falls Sie nicht der Besitzer des Grundstücks sind.
- Manche Bundesländer verlangen eine Bescheinigung der Bohrfirma gemäß DVGW W 120 Standard.
Nach Einreichung der Anzeige
Nach Einreichung der Anzeige beginnt die Behörde mit der Prüfung, häufig unter Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes. Innerhalb eines Monats erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung darüber, ob und unter welchen Bedingungen die Bohrung durchgeführt werden kann.
Nach Abschluss der Bohrarbeiten
Nach Abschluss der Bohrarbeiten müssen Sie der zuständigen Behörde die folgenden Dokumente ohne weitere Aufforderung übermitteln:
- Ausführungsplan mit Bodenschichtenverzeichnis und Bohrdokumentation.
- Messung der Brunnenoberkante auf Normalnull (NN).
- Standortplan mit exakter Position des Brunnens.
- Pumpenversuchsdaten in zweifacher Ausführung, die den stationären Wasserspiegel und die Absenkung bei maximaler Pumpenleistung abbilden.
Gut zu wissen
Eine reibungslose und rechtskonforme Brunnenbohrung erfordert sorgfältige Planung und Ausführung. Berücksichtigen Sie folgende Hinweise:
- Informieren Sie sich vorab über die Grundwasserbeschaffenheit in Ihrer Region. In einigen Gebieten kann das Grundwasser natürliche Verunreinigungen aufweisen.
- Für die private Gartenbewässerung besteht in der Regel keine Erlaubnispflicht, jedoch müssen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt ausgeschlossen sein.
- Um sicherzustellen, dass Ihr Brunnen ordnungsgemäß gebaut wird und die Umweltvorschriften einhält, empfiehlt es sich, ein zertifiziertes Fachunternehmen zu beauftragen.
- Bei der Kalkulation der Brunnenbohrungskosten sollten Sie neben den Bau- und Materialkosten auch mögliche Entgelte für die Grundwasserentnahme berücksichtigen.
Mit diesen Informationen sind Sie besser vorbereitet, um Ihre eigene Brunnenbohrung zu planen und umzusetzen, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.