Ist eine Genehmigung für den Brunnen im Kleingarten notwendig?
Egal, ob Sie einen Brunnen im Kleingarten oder auf Ihren Hausgrundstück bauen möchten – bevor Sie mit der Bohrung beginnen können, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung einholen. Dafür ist die örtliche Wasserbehörde zuständig. Wer die Genehmigungspflicht ignoriert, kann mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Im Kleingarten kommen das Bundeskleingartengesetz und individuelle Vorgaben und Richtlinien hinzu, sodass Sie zuerst bei der Verwaltung nachfragen sollten. Bohren Sie niemals los, ohne sich vorher die Erlaubnis zu holen – selbst dann, wenn Sie eine behördliche Genehmigung haben!
Welcher Brunnen eignet sich für einen Kleingarten?
Je nach Vorgabe des Kleingartenverbands können unterschiedliche Brunnenarten errichtet werden. Während Schachtbrunnen zwar schön aussehen, sind sie für die speziellen Anwendungsfelder im Kleingarten oftmals zu aufwendig. Entscheiden Sie sich stattdessen für einen Bohrbrunnen oder für einen Rammbrunnen.
Wichtig ist, dass beim Brunnenbau der Grundwasserspiegel erreicht wird. Dieser liegt – je nach Region und Lage des Kleingartens – etwa 4 bis 10 m tief unter der Erde. Der Grundwasserstand kann allerdings variieren, sodass mindestens 2 m tiefer gebohrt werden muss.
Wofür darf der Brunnen im Kleingarten verwendet werden?
Die Anwendungsfelder für einen Brunnen im Kleingarten sind zumeist auf Brauchwasser begrenzt, sodass Sie mit dem Brunnenwasser beispielsweise die Gartenbewässerung vornehmen dürfen.
Soll der Gartenbrunnen zusätzlich als Trinkwasserversorgung gedacht sein, müssen weitere Genehmigungen eingeholt werden. Dann müssen Sie das örtliche Gesundheitsamt einschalten und die Brunnenbohrung von einem professionellen Brunnenbauer mit entsprechenden Lizenzen vornehmen lassen. Das ist bei einer reinen Nutzung der Wassermenge als Bewässerung nicht immer notwendig.