Sind private Brunnen genehmigungspflichtig?
Wer einen Brunnen auf dem eignen Privatgrundstück errichten möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Das gilt für fast alle Brunnenarten, wobei kleinere Schlag- und Rammbrunnen davon unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein können. Für die Genehmigung müssen Sie mehrere Zahlen und Fakten angeben, die vor allem die Bohrtiefe, die Art des Brunnens, die Vorgehensweise beim Brunnenbau und die Planung der Wasserableitung beinhalten.
Wo wird ein Brunnen richtig angemeldet?
Die Anmeldung des Brunnens erfolgt in Deutschland bei der örtlich zuständigen Wasserbehörde. Je nach Bundesland kann es zu kleineren Unterschieden kommen, sodass sich vorher eine kurze Recherche im Internet oder ein Anruf bei der Behörde lohnen kann. Grundlage für diese Vorgabe ist der § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Soll der Brunnen nicht nur für die Gartenbewässerung, sondern auch als Trinkwasserquelle genutzt werden, müssen Sie sich zusätzlich beim Gesundheitsamt melden. Dann kommen weitere Auflagen zum Brunnenbau beim Grundwasserbrunnen hinzu.
Wann muss ein Brunnen angemeldet werden?
Der richtige Zeitpunkt für die Brunnenanmeldung ist gekommen, sobald Sie mit der Planung beginnen – die Genehmigung sollte etwa 4 Wochen vor der Bohrung beantragt werden, damit die Wasserbehörde den gesamten Prozess begleiten kann.
Wer sich erst später um die Brunnengenehmigung kümmert, kann den Prozess daher maßgeblich verlangsamen. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn der Bohrbrunnen von einem Brunnenbauer errichtet wird, sodass die Verzögerung für zusätzliche Kosten sorgt.
Was für Strafen drohen, wenn keine Genehmigung vorliegt?
Wurde die Anmeldung für den Brunnen gänzlich versäumt, sollten Sie sich auf jeden Fall nachträglich mit der Wasserbehörde in Verbindung setzen – so verhindern Sie schlimmere Strafen, die dann ins Spiel kommen, wenn die Behörde von alleine auf den Fehler aufmerksam wird.
Ein Brunnen ohne Genehmigung kann im Extremfall Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro für Sie bedeuten. Bei Brunnen für die reine Gartenbewässerung handelt es sich aber nur um eine Ordnungswidrigkeit.