So entsorgen Sie Ihr Bügeleisen richtig
So viel ist sicher: Elektrogeräte wie Bügeleisen und CD-Player gehören nach endgültigem Ableben weder in den Hausmüll noch in den gelben Sack. Nach dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind haushaltsübliche Elektrogeräte am Wertstoffhof abzugeben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Elektrogerät groß wie ein Kühlschrank beziehungsweise eine Tiefkühltruhe, oder klein wie ein Bügeleisen oder Smartphone ist. Dem Gesetzgeber geht es vor allem darum, dass die im Elektrogerät enthaltenen Rohstoffe möglichst effektiv recycelt werden können.
Wer sein Bügeleisen trotzdem im Hausmüll entsorgt, muss mit keiner Strafe rechnen, tut aber der Umwelt und damit auch sich selbst keinen Gefallen. Um sich Zeit und Wege zu ersparen, können Sie zuerst einige defekte Elektrogeräte sammeln und diese dann gemeinsam abgeben.
Was kostet das Entsorgen des Bügeleisens auf dem Wertstoffhof?
Die Entsorgung von Elektrogeräten auf dem Wertstoffhof ist für Privatleute normalerweise kostenfrei möglich. Gewerbetreibende und Firmen müssen hingegen eine Gebühr entrichten, allerdings fallen hier oft auch keine haushaltsüblichen Mengen an.
Viele Elektrogeräte enthalten umweltschädliche Stoffe wie Blei, Flammschutzmittel oder Quecksilber. Darum sollte auch die Gebühr für Firmen keinen Grund dafür liefern, ein Gerät anderweitig zu entsorgen.
Wenn Sie nicht nur ein Bügeleisen zu entsorgen haben, sondern dazu noch ein größeres Gerät, dann erkundigen Sie sich nach einer Abholmöglichkeit. So gelangt Ihr Elektromüll sicher zum Wertstoffhof und Sie haben Ihren Beitrag zum Umweltschutz geleistet.