Rechtliche Aspekte, wenn ein Carport an die Garage gebaut werden soll
Es gibt verschiedene rechtliche Aspekte, die Sie beachten sollten, wenn Sie ein Carport neben die Garage bauen möchten. Die wichtigsten Punkte, die häufig vergessen werden, sind:
- der Abstand zum Nachbarhaus beziehungsweise der Grundstücksgrenze,
- die Regelungen für Niederschlagswasser,
- die Regelungen zum Brandschutz,
- die Baugenehmigung.
Hausbesitzer gehen schnell davon aus, dass ein Carport ohnehin keiner Baugenehmigung bedarf. Dies aber ist nicht der Fall, vor allem nicht, wenn der Carport als Anbau mit der Garage verbunden werden soll. Denn dann gilt der gesamte Bau weiterhin als Garage, nicht als zwei Bauten nebeneinander.
Diese wird schnell eine Größe erreichen, bei der sie nicht mehr auf die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Zudem gelten dann strengere Regeln zum Thema Niederschlagswasser vom Dach des Baus sowie zum Brandschutz. Erkundigen Sie sich daher zunächst bei Ihrer Gemeinde, ob das Unterfangen überhaupt genehmigungsfähig ist.
Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Hier muss unterschieden werden: Die Autoversicherung und hier vor allem die Kaskoversicherung kommt für eventuelle Schäden auf, die dem untergestellten Auto zustoßen. Die Gebäudeversicherung hingegen zahlt für Schäden am Carport. Bei beiden Versicherungen gilt: Ohne gültige Baugenehmigung werden diese eventuelle Schäden nicht übernehmen. Holen Sie daher vorab alle nötigen Genehmigungen ein und dokumentieren Sie diese sauber in Ihren Unterlagen.
Wie sieht es baulich mit diesem Vorhaben aus?
Baulich ist die Umsetzung in der Regel kein Problem. Wie ein einfacher Carport auch, kann der Anbau meist in Eigenarbeit durchgeführt werden, sofern dies gewünscht ist. Ein Fachbetrieb stellt den Carport meist innerhalb weniger Stunden auf. Beim Material sollten Sie sich an der bereits vorhandenen Garage orientieren. Wählen Sie ein Material, das zumindest zum Material der Garage passt und sich architektonisch gut einfügt. Achten Sie zudem auf eine möglichst lange Haltbarkeit.