Ist mein Carport genehmigungspflichtig?
Feste bauliche Veränderungen sind in Deutschland normalerweise genehmigungspflichtig, Ausnahmen bietet das Baurecht beispielsweise für Spielgeräte wie Spielhäuschen im Garten oder Lauben unterhalb einer bestimmten Größe. Allerdings dürfen diese keine Wohn- und Aufenthaltsräume beinhalten.
Bei einem Carport handelt es sich um eine feststehende bauliche Veränderung mit genereller Genehmigungspflicht, das ist der Größe des Bauprojektes geschuldet. Allerdings gibt es auch Ausnahme von der Regel, vor allem deshalb, weil das Baurecht hierzulande regional geregelt wird.
Sie werden also in Ihrer zuständigen Kommune auf ganz individuelle Vorschriften treffen, die sich nicht pauschalisieren lassen. Nicht nur die Frage, ob eine Baugenehmigung vonnöten ist, sollten Sie direkt vor Ort im Bauamt klären, sondern auch die entsprechenden Bauauflagen erfragen.
Der Gang zum Amt: Was soll ich dabei mitbringen?
Bereits bei Ihrem ersten Gang zur Behörde, derreinen Informationszwecken dient, lohnt es sich, eine Bauskizze Ihres Projekts dabei zu haben. Sie sollten zu diesem Zeitpunkt keineswegs bereits mit dem Bau begonnen haben, denn sonst stehen vielleicht teure nachträgliche Korrekturen an.
Geben Sie die Maße Ihres Carports an, dazu gehört die Grundfläche ebenso wie die Höhe. Auch Zusatzräume müssen benannt und beschrieben werden. Ein entscheidender Faktor stellt das Dach dar: Carports mit Flachdächern sind eher genehmigungsfrei als solche mit einem Spitzdach.
Bei einem klein dimensionierten Carport mit flachem Dach besteht eine relativ große Chance, dass Sie keine Baugenehmigung benötigen. Bei größeren Bauten, zum Beispiel einem Doppelcarport, womöglich noch mit Geräteschuppen und Satteldach, werden Sie wahrscheinlich eine Genehmigung benötigen.
Die Bauvorschriften umgehen: Carport ohne Genehmigung bauen?
Absolut nicht ratsam ist es, den Gang zum Amt zu vermeiden, und den Carport einfach ohne Genehmigung zu bauen. Wenn das Bauamt von Ihrem Schwarzbau erfährt, könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Sie ihn wieder abreißen und Strafe zahlen müssen.
Schon oft haben Nachbarschaftsbeschwerden dazu geführt, dass ein nicht genehmigter Carport entdeckt wurde und wieder abgebaut werden musste. Die Baugenehmigung für einen Carport ist hingegen gar nicht so teuer, darum lohnt sich dieses Risiko nicht.
Was gehört zum Bauantrag dazu?
Wenn Sie einen Bauantrag für Ihren Carport stellen müssen, dann senden Sie am besten von vorneherein die vollständigen Papiere hierzu ein. Sonst kommt es aufgrund von ständigen Nachforderungen nur zu unnötigen Verzögerungen bei Ihrem Bau.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt, was genau Sie in Ihrem speziellen Fall einreichen müssen. Diese Dokumente sind bei einem Bauantrag üblich:
- ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Behörde
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung mit Grundriss, Seitenansichten und Schnitt
- eventuell fachgerechter Standsicherheitsnachweis
- Typenstatik bei Fertig-Carport
- aktueller Auszug aus der zugehörigen Flurkarte im Maßstab 1:500
Flurkarten sind beim Vermessungsamt erhältlich, hierfür fallen normalerweise gesonderte Gebühren an. Ein DIN-A3-Ausdruck kostet etwa 20 Euro, größere Prints liegen bei ungefähr 40 Euro. Achten Sie auch auf die geforderte Mindestgebühr! Geld sparen können Sie eventuell, indem Sie die Flurkarte downloaden.
Verschiedene Vorschriften in einzelnen Bundesländern
Die einzelnen Bundesländer regeln ihre Bauvorschriften ganz unterschiedlich, so ist es in Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen eher unwahrscheinlich, dass Sie einen Bauantrag für einen Carport stellen müssen. Dort sind solche Bauten in der Regel genehmigungsfrei.
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und Bayern besitzen strengere Regelungen, hier müssen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Bauantrag für einen Carport stellen.
In den weiteren Bundesländern hängt die Entscheidung stark von der Quadratmeterzahl des Carports ab: Unterhalb einer bestimmten Grundgröße von etwa 30 bis 40 qm ist oft kein Bauantrag nötig. Details erfahren Sie in Ihrem Bauamt.
Welche Kosten fallen für die Baugenehmigung an?
Die entstehenden Kosten liegen in unterschiedlicher Höhe. Die Genehmigungsgebühr an sich liegt bei etwa 50 Euro, diese fällt jedoch je nach Region unterschiedlich aus. Hinzu kommen eventuelle Vermessungskosten, statische Beurteilungen, Kosten für einen Standsicherheitsnachweis usw.
Da für jeden Carport unterschiedliche Nachweise erforderlich sind, fällt der Endpreis für alle benötigten Dokumente sehr verschieden aus. Denken Sie auch an die Kosten für die Flurkarten! Mit durchschnittlich 100 Euro ist in jedem Fall zu rechnen, vereinzelt auch mit deutlich mehr.
Nach der Genehmigung mit dem Bau beginnen
Beginnen Sie erst nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung mit dem Carport-Bau. Achten Sie auf eventuell enthaltene Auflagen und ändern Sie Ihren Bauplan gegebenenfalls entsprechend ab.
Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück sollte stets gewährt bleiben, dieser ist den örtlichen Bauvorschriften zu entnehmen. Eventuell benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung Ihres Nachbarn, falls der neue Carport zu nah an der Grenze steht.