Rechtliche Folgen des Umbaus
Wird ein Carport mit geschlossenen Wänden versehen, ist er kein Carport mehr, sondern eine Garage. Für eine Garage gelten allerdings andere Rechtsvorschriften als für einen sogenannten „überdachten Stellplatz“, also einen Carport. Außerdem sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Garage überhaupt zugelassen wird.
Nachgenehmigung
Stehen dem Umbau keine baurechtlichen Hindernisse entgegen (Zufahrtslänge, etc.) sollte das Bauvorhaben in der Regel problemlos nachgenehmigt werden können. Sollten jedoch einige geltende Vorschriften verletzt werden, wird es problematisch. In jedem Fall also zuvor beim zuständigen Bauamt das Vorhaben besprechen.
Verkleidung der Wände
Um die Wände zu verkleiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Holzverkleidung
- festes Mauerwerk
- Blechplatten
Holzverkleidung
Je nach Größe des Carports können dafür beträchtliche Kosten anfallen. Wer es nicht selber machen möchte, fragt dafür am besten bei einem Holzbaubetrieb oder Schreinerbetrieb in der Nähe an. Holzverkleidungen sollten auf der Außenseite entsprechend geschützt werden.
Zusätzliche Stützen
Gegebenenfalls müssen für die Wände zusätzliche Stützen eingefügt werden. Wie das im Einzelfall zu bewerkstelligen ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und auch vom Untergrund unter dem Carport ab. Am besten fragt man einen erfahrenen Zimmererbetrieb nach der besten Lösung – und auch nach dem Bedarf zusätzlicher Stützen.
Festes Mauerwerk
Hier stellt sich vor allem das Problem der Fundamentierung. Festes Mauerwerk muss frostfrei gründen, das heißt es wird eine umlaufende Frostschürze unterhalb des Mauerwerks benötigt.
Verkleidung mit Blechplatten
Eine Umkleidung des bestehenden Carports mit stabilen Blechplatten stellt die einfachste Lösung dar. In Einzelfällen werden auch hier möglicherweise zusätzliche Stützen notwendig.