Dachausbau – Auflagen
Das Dach könnte in vielen Häusern zusätzlichen Wohnraum bieten. Welche Maßnahmen für den Dachausbau notwendig sind, wird allerdings von der geplanten Nutzung bestimmt. Nicht jeder Dachboden bietet die Voraussetzungen dafür. Ein Kriterium ist die Tragfähigkeit des Bodens. Ist die Holzbalkendecke zu schwach, muss sie verstärkt werden, bevor der Dachraum als Wohnraum genutzt werden kann.
Ebenso wichtig wie die Tragfähigkeit des Fußbodens ist die Raumhöhe. Dachgeschosswohnungen müssen über eine ausreichende Fläche verfügen, auf der die Raumhöhe mindestens 2,20 m beträgt. Diese Regelung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, in der Regel sollte aber die Hälfte der Nutzfläche mindestens so hoch sein, wobei Flächen mit weniger als 1,5 m Höhe nicht gezählt werden. sollte dieses Kriterium nicht erfüllt sein, ist der Dachraum allenfalls noch als Hobbyraum nutzbar.
Maßnahmen
Sind die wichtigsten Kriterien erfüllt und das Dach kann zum Wohnraum ausgebaut werden, machen Sie sich an die Arbeit. Ein wichtiger Schritt ist das Dämmen der Giebelwand und der Dachschrägen. Achten Sie auf eine gute Dämmung, damit der Wohnraum im Sommer nicht zu heiß und im Winter angenehm warm wird.
Ein Dachgeschoss braucht Fenster, um als Wohnraum zugelassen zu werden. Die Fensterfläche sollte mindestens zehn Prozent der Wohnfläche betragen. Wichtig ist, dass die Fenster groß genug sind, um im Brandfall als Fluchtweg dienen zu können. Zum Fluchtweg gehört auch ein Dachbalkon oder eine andere Konstruktion, auf die sich Menschen retten können, falls der Weg nach unten versperrt ist.
Optional ist das Verlegen von Wasserleitungen nach oben, wenn das dachgeschoss nicht nur ein Kinderzimmer, sondern eine richtige Wohnung werden soll. Wenn das Dachgeschoss keinen Zugang über das Treppenhaus hat, müssen Sie auch eine Treppe vom darunterlegenden Raum ins Dachgeschoss bauen. Hier ist zu beachten, dass der Freiraum über der Treppe eine Höhe von mindestens 2 m hat.