Welche Kriterien gelten für Dachbegrünungs-Baugenehmigungen?
Ob für eine Dachbegrünung eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht, bestimmen folgende Faktoren:
- Art der Dachbegrünung
- Haustyp
- örtliche Bebauungspläne
- eventuelle örtliche Gestaltungssatzungen
Welche Rolle spielt die Art der Dachbegrünung?
Die Art der Dachbegrünung ist insofern ein ausschlaggebendes Kriterium für eine Baugenehmigungspflicht oder -freiheit, als die Aufbauhöhen je nach Stil deutlich variieren können. So bleiben extensive Begrünungen typischerweise sehr niedrig und fallen kaum auf. Dachgärten im intensiven Begrünungsstil haben dagegen nicht nur ein sehr auffälliges Erscheinungsbild, sie können durch höhere Gewächse und stattfindenden gesellige Nutzungen auch die Nachbarschaft beeinträchtigen.
Wann braucht man eine Baugenehmigung wegen eines Haustyps?
Weiterhin ist der Haustyp von Relevanz: ein denkmalgeschütztes Haus zum Beispiel kann die Dachbegrünung aus gestalterischen Gründen verbieten – Dachbegrünungen sind nun einmal ein Phänomen des modernen Stadtbilds und können die klassische Architektur eines Hauses unter Denkmalschutz dementsprechend verfremden. Ebenso sind manchmal nicht erfüllte technische Voraussetzungen des Dachs Grund für rechtliche Schwierigkeiten, die Begrünung zu realisieren. In solchen Fällen können zuweilen nur bestimmte Begrünungsarten genehmigt werden.
Wie bestimmen örtliche Bebauungspläne die Genehmigung?
Örtliche Bebauungspläne sind häufig ein Hinderungsgrund für Bauprojekte einzelner Bauherren. Der Bebauungsplan eines bestimmten Gemeindegebiets unterliegt der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und ist Teil des Ortsrechts. In Bebauungsplänen wird das Erscheinungsbild eines ganzen Gemeindegebiets festgelegt, wodurch auch die Möglichkeiten einzelner Grundstücksbesitzer zur Gestaltung ihres Grundstücks tangiert werden können. Gerade eine intensive Dachbegrünung mit höheren Gewächsen und Elementen zum gemeinschaftlichen Aufenthalt können in Widerstreit mit den Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung oder der Überbaubarkeit von Flächen geraten.
Wie beeinflussen Gestaltungssatzungen die Genehmigung?
Das Orts-Baurecht bestimmt nicht nur über technische und dimensionale Möglichkeiten baulicher Projekte auf den Grundstücken des betreffenden Gemeindegebietes, sondern manchmal auch über deren gestalterische Ausführung. In manchen Gemeindegebieten können örtliche Gestaltungssatzungen erlassen worden sein, die Grundstücksbesitzern gewisse gestalterische Einschränkungen für Bauprojekte auf ihren Grundstücken auferlegen. Informieren Sie sich vor einer Dachbegrünung also darüber, ob eine solche Gestaltungssatzung in Ihrem Gemeindegebiet besteht und ob Ihr Projekt mit dieser in Übereinkunft kommen kann.