Aufstocken muss erlaubt sein und Bedingungen erfüllen
In fast allen Häusern im originalen Bauzustand sind Dachböden vorhanden. Dieser ungenutzte Raum kann auf attraktive Arten in die innenarchitektonische Gestaltung einbezogen werden, auch wenn die baurechtlichen Mindesthöhen für das Nutzen als Wohnraum nicht möglich ist.
Ein typisches Beispiel sind Dach- und Spitzböden unter dem Walmdach eines Bungalows. Wie bei allen anderen kleinen Dachböden kann durch ein Aufstocken die erforderliche lichte Höhe erreicht werden. Sie muss in den meisten Bundesländern auf mindestens halber Grundfläche zwischen 2,20 und 2,40 Meter betragen.
Alternativen ohne Aufstockung
Der Dach- oder Spitzboden kann als kleiner Lagerraum, einem unter der Decke eingerichtetem Wandschrank, angelegt werden. Sinnvoll ist zwecks Platzersparnis ein Zugang über eine Falltür mit Schiebe- oder Strickleiter. Um den Stauraum ideal auszunutzen, sollte der Zugang möglichst zentral positioniert werden. Dann kann rund um den Einstieg, auch wenn der Dachboden nicht begehbar gemacht werden kann, ein Regalsystem, gegebenenfalls mit Behältnissen auf Schienen mit Schlittentechnik, den Raum optimal nutzen.
Als attraktive zweite Alternative kann ein offener Dachboden den darunterliegenden Wohnraum erhöhen. Folgende bauliche und gestalterische Umsetzungen sind denkbar:
- Spitzboden bis unter den First öffnen und die Innenschrägen dämmen und verkleiden
- Eine Balustrade oder Galerieebene in das nach oben geöffnete Dach einziehen
- Geöffneten Dach- oder Spitzboden mit Panoramafenstern oder Oberlichtern versehen
Bauseits sind der Aufbau und die folgenden Konstruktionsbedingungen zu prüfen und entsprechend zu planen:
- Ist das Dach in Form eines Drempel aufgelegt oder besitzt es einen Kniestock?
- Muss die in der Zwischendecke befindliche Dämmung unter die Deckung verlegt werden?
- Reicht die vorhandene Heizkraft für die Zunahme des Raumvolumens aus?
- Welche Zugangsmöglichkeiten (Galerieebene, Putzen, Fenster öffnen) sind möglich?