Gesetzliche Vorgaben einhalten oder Ausbauen vorbereiten
Ein nicht ausgebauter Dachboden ist, wenn überhaupt, meist nur mit einer Dämmung der Decke versehen. In der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Dämmungen mit dem zu erreichenden Mindestdämmwert von 2,4 W/m²K vorgeschrieben.
Wenn Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angestrebt werden, müssen 1,4 W/m²K erreicht werden. Generell sind nachträgliche Dämmungen immer förderungsfähig.
Nachträgliches Dämmen kann demzufolge verpflichtend anfallen oder als Vorbereitung eines Ausbaus dienen. Vor allem ein Dämmen im Altbau ersetzt unvollkommene veraltete Dämmungen.
Auch wenn der Dachboden nicht zu Wohnzwecken ausgebaut wird, empfiehlt sich, die Dämmung von der Geschossdecke unter die Deckung zu „verlegen“. Auch Lagergut ist besser gegen extreme Temperaturen im Sommer und im Winter geschützt. Zudem ist die Vorbereitung getroffen, zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht doch noch auszubauen.
Im Falle des vorbereitenden Dämmens kann der Dämmstoff „nackt“ unter oder zwischen den Sparren befestigt werden. Ein Verkleiden des Dachbodens ist nicht notwendig.
Elastische Stopfmaterialien
Dämmstoffe werden als Matten oder Wolle angeboten. Gängige Dämmstoffe sind:
- Flachs
- Glaswolle
- Hanf
- Steinwolle
Alle Dämmschichten müssen vor Feuchtigkeit und Nässe geschützt werden, um ihre Dämmwirkung nicht zu verlieren und nicht zu verrotten. In den meisten Fällen wird eine spezielle Folie entweder zwischen die Deckung und/oder der Innenseite des Dachbodens verlegt. Diese Dampfbremsen wirken mit Diffusionsfähigkeit in eine Richtung als Dampfbremse. Es dürfen nicht versehentlich vollkommen luftundurchlässige Dampfsperren verlegt werden.
Alternativ kann zwischen der Deckungsunterseite und er Oberseite des Dämmstoffs ein Hohlraum durch Lattung und Leisten geschaffen werden. Hier transportiert sich Feuchtigkeit durch Hinterlüftung ab und ersetzt die Funktion der Dampfbremse.