Personentüren haben Normmaße
Wenn ein Dachboden häufiger genutzt werden soll, beispielsweise zum Trocknen von Wäsche oder als Hobbyraum, ist es sinnvoll, einen kleinen und schmalen Einstieg durch ein Loch in der Geschossdecke zu erweitern. Entsteht beim Ausbau Wohnraum, sind Normmaße im Bauwesen vorgeschrieben.
Normale Personentüren mit einem Flügel haben als Höhe das Nennmaß 2,01 Meter und Normbreiten von 61, 73,5, 86, 98,5 Zentimeter. Wenn ein Durchstieg bestehen bleibt, sollte er sich auch an diesen Maßen orientieren. Wie die Tür gesetzt wird, richtet sich maßgeblich nach der Art der Treppe zum ausgebauten Dachboden.
Möglichkeiten der Platzierung
Wird der Dachboden offen gestaltet, entfällt eine Tür. Bei einem Durchstieg kann eine ein- oder zweiflüglige Klappe die Tür bilden. Rund um den Durchstieg muss ein Sturzschutz in Form eines Geländers angebracht werden.
Bei einer regulären Eingangstür gibt es folgende Konstruktions- und Platzierungsformen:
- Die Zugangstreppe führt auf ein kleines Podest, hinter dem die Tür platziert wird. So entsteht eine Art Minitreppenhaus.
- Die Tür wird weiter von der Treppe entfernt in eine eingezogene Zwischenwand montiert.
- Die Tür wird am unteren Sockel der Treppe gesetzt, sodass der Treppenaufgang ein offener Bestandteil des Dachbodens wird.
- Die Tür wird in einer viereckigen Kabine oder Kammer gesetzt, die als Krone auf der Treppe aufgesetzt wird.
Wichtig ist das Planen der Öffnungsrichtung und damit des Türanschlags. Die Tür darf nicht zum Aufgang hin aufschwingen, sofern kein Podest vorhanden ist, das mindestens die Türflügelbreite als Tiefe besitzt. Aber auch in diesem Fall ist ein Aufschwingen von der Treppe weg vorzuziehen. Eine Falt- oder Schiebetür kann dieses Problem lösen
Bei der Platzierung der Tür sollte auch an den Grundriss im Geschoss unter dem Dachboden gedacht werden. Wenn beispielsweise eine offene Küche unter der Treppe liegt, ziehen die Gerüche der Speisezubereitung unweigerlich nach oben.