Mindestlohn für Dachdecker
Die erste Stufe des Mindestlohns beträgt ab dem 01. Januar 2014 pro Stunde 11,55 Euro. Bereits am 01. Januar 2015 wird der Mindestlohn dann auf 11,85 Euro pro Stunde angehoben.
Mindestlohn gültig für alle Dachdecker?
Der Mindestlohn ist für alle Betriebe bindend, die unter den Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk fallen. Der Rahmentarifvertrag RTV für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik ist damit bereits in Kraft getreten.
Auch nach 2015 können Arbeiter im Dachdeckerhandwerk mit einer ähnlichen Erhöhung wie in diesem Jahr rechnen.
Im Jahre 2012 betrug der Mindestlohn glatte 11,00 Euro und im Jahre 2013 11,20 Euro. Natürlich sind das keine sagenhaften Steigerungen. Doch sie finden kontinuierlich statt und sind daher recht verlässlich.
Zahlen in Kürze
- Vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 – 11,55 Euro
- Vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 – 11,85 Euro
Ausnahmen bestätigen die Regel
Schüler und Reinigungskräfte sind von der Regel für den Mindestlohn ausgenommen. Welche Regeln für diese Ausnahmen speziell gelten, steht aber in dem Merkblatt zum Mindestlohn, das es unter anderem beim Zoll kostenlos gibt.
Je mehr Erfahrung Sie haben und je größer ihre Qualifikationen sind, desto mehr können Sie persönlich natürlich verlangen. Aber lassen Sie sich nicht auf einen geringen Stundenlohn als den oben genannten ein.