Kosten für die Beratung reduzieren
Wenn es nur um den Austausch der Fenster geht, übernehmen die Beratung häufig nur der Dachdecker und der Fachhandel.
Wer allerdings auch die Beratung eines spezialisierten Energieberaters in Anspruch nehmen möchte, der kann auf eine spezielle Förderung zurückgreifen.
Eine Beratung macht etwa Sinn, weil der Hausherr im Zuge der Sanierung auch die Fensterflächen noch vergrößern möchte und sich Sorgen wegen der möglichen Wärmeverluste macht. Oder weil er die tatsächliche Kostenersparnis bei den Heizkosten bei bestimmten U-Werten verlässlich ausgerechnet haben möchte.
Beratungskosten halbieren
Der vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergebene Zuschuss zur Energieberatung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens 300 EUR, deckt aber maximal 50 Prozent der Kosten für die jeweilige Beratung ab.
Für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten liegt der Mindestbeitrag für die Förderung sogar bei 360 EUR. Wichtig ist hier, dass zuerst der Antrag gestellt wird, und erst danach die Beratung erfolgt. Für bereits durchgeführte Beratungen kann kein Antrag gestellt werden.
KfW Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Programme an, die bei der Fenstersanierung greifen. Die Förderung erfolgt bei manchen Programmen auch durch einen zinsbegünstigten Kredit. Insgesamt kommen drei verschiedene KfW-Programme für die Förderung zum Tragen, wenn es um den Austausch der Dachfenster gegen moderne, energiesparende Modelle geht:
- KfW-Programm Nr. 151 („Energieeffizient Sanieren“)
- KfW-Programm Nr. 152 („Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen“)
- KfW-Programm Nr. 430 („Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss“)
Programm Nr. 151 („Energieeffizient Sanieren“)
Das Programm Nr. 151 fördert die Modernisierung und alle Instandsetzungsmaßnahmen bei Wohnungen oder Wohneinheiten im Eigenheim. Die Forderungen der EnEV 2009 müssen dabei eingehalten werden, die maximale Fördersumme des gesamten Maßnahmenpakets liegt bei 100.000 EUR.
Programm Nr. 152 („Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen“)
Wenn das Gebäude vor 1995 errichtet wurde, können Einzelmaßnahmen über einen zinsbegünstigten Kredit gefördert werden. Die maximale Kreditsumme liegt bei 50.000 EUR.
Programm Nr. 430 („Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss“)
Dieses Programm leistet einen Zuschuss, wenn man den Fensteraustausch selbst finanziert. Der Zuschuss kann aber nur dann beantragt werden, wenn das Haus dadurch in den Standard eines Effizienzhauses versetzt wird. Die maximale Zuschußhöhe liegt bei rund 13.000 EUR.
Weitere mögliche Programme
Wenn auf automatisierte Dachfenster gesetzt wird, kann in den meisten Fällen auch das Programm Nr. 159 („Altersgerecht Umbauen) genutzt werden. Es deckt über einen zinsbegünstigten Kredit nicht nur altersgerechte Umbaumaßnahmen mit dem Ziel der Barrierefreiheit, sondern auch solche, die eine angenehme Wohnqualität gewährleisten.
Handwerkskosten steuerlich absetzen
Von der Einkommenssteuer darf man 20 Prozent der Handwerkskosten absetzen. Der Höchstbetrag liegt dabei bei 1.200 EUR. Materialkosten können nicht abgesetzt werden, und müssen auf der Handwerkerrechnung deshalb separat ausgewiesen werden. Achtung: Die Rechnung muss durch Überweisung beglichen werden, bar bezahlte Rechnungen sind nicht abzugsfähig!