Welche Versicherung ist zuständig?
Die Zuständigkeit Ihrer Versicherung für ein undichtes Dachfenster hängt von der Schadenursache und Ihren abgeschlossenen Versicherungen ab:
1. Schäden durch Sturm oder Hagel:
Sollte Ihr Dachfenster durch Sturm oder Hagel beschädigt werden, greift üblicherweise die Wohngebäudeversicherung. Sturmschäden sind ab einer Windstärke von 8 (ab etwa 63 km/h) versichert. Dokumentieren Sie das Wetterereignis entsprechend. Hagelschäden sind unabhängig von der Größe der Hagelkörner versichert.
2. Elementarschäden:
Bei Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Überschwemmungen oder extreme Schneelasten benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung. Diese Policen sind besonders wichtig in Regionen mit häufigen extremen Wetterereignissen.
3. Verschleiß und Materialfehler:
Schäden durch alltäglichen Verschleiß oder Materialfehler sind in der Regel nicht durch eine Standard-Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür benötigen Sie Zusatzklauseln oder separate Policen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen entsprechend.
4. Schäden durch unsachgemäße Installation:
Bei unsachgemäßer Installation des Dachfensters und daraus resultierenden Undichtigkeiten wird es schwierig, eine Versicherung zu finden, die die Kosten übernimmt. Die Haftpflichtversicherung des Installateurs könnte relevant sein, sofern dieser verantwortlich gemacht werden kann.
Es ist essentiell, Schäden umgehend Ihrer Versicherung zu melden, Dokumentationen wie Fotos anzufertigen und den Versicherer zu kontaktieren, um die Abdeckung zu klären und möglicherweise erweiterten Schutz in Erwägung zu ziehen.
So gehen Sie bei einem Schaden richtig vor
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Dachfenster undicht ist, können Sie mit systematischem Vorgehen den Schaden begrenzen und die Schadensregulierung effizient gestalten:
1. Eindringendes Wasser stoppen:
Decken Sie die undichte Stelle sofort ab, um weiteren Wassereintritt zu verhindern. Eine Plane oder Folie kann den Bereich vorübergehend sichern. Entfernen Sie alle wertvollen oder empfindlichen Gegenstände aus der Gefahrenzone.
2. Schaden dokumentieren:
Machen Sie detaillierte Fotos und notieren Sie die genauen Umstände sowie den Zeitpunkt des Schadenseintritts. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände als Beweis auf.
3. Unverzüglich die Versicherung informieren:
Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung und melden Sie den Schaden. Halten Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente bereit, um den Schaden genau zu beschreiben.
4. Schadensgutachter hinzuziehen:
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Schadensgutachter, der den Schaden vor Ort begutachtet. Eine professionelle Einschätzung ist entscheidend für die Schadensregulierung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
5. Notmaßnahmen durch Fachleute:
Kontaktieren Sie einen Fachbetrieb, um eine sofortige Reparatur oder zumindest eine provisorische Abdichtung des undichten Dachfensters durchzuführen. Sorgen Sie dafür, dass die Arbeiten von qualifiziertem Personal ausgeführt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
6. Kostenvoranschläge und Rechnungen einreichen:
Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Reparatur ausstellen und reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein. Nach Abschluss der Reparaturen senden Sie die entsprechenden Rechnungen zur Erstattung der Kosten ein. Auch Aufwendungen für kurzfristige Sicherungsmaßnahmen werden oft erstattet.
Durch ein gezieltes und methodisches Vorgehen können Sie sicherstellen, dass der Schaden effizient behoben wird und Sie optimal von Ihrer Versicherung unterstützt werden.