Ist es immer möglich, eine Dachrinne zu verkleiden?
Technisch spricht erst einmal nichts dagegen, eine Dachrinne zwecks optischer Kaschierung zu verkleiden. Wem seine klassische vorgehängte Dachrinne einfach zu nackt und zu gewöhnlich aussieht, der kann sie an der Frontseite mit (fast) beliebigen Materialien verblenden. Ein paar Bedingungen gibt es allerdings schon:
- Konstruktion darf nicht zu schwer sein (maximale Belastbarkeit der Dachrinne und der verwendeten Rinnenhalter beachten!)
- Konstruktion darf nicht über die obere Rinnenöffnung hinausragen
Kurzum: die Funktionstüchtigkeit der Dachrinne darf durch eine Verblendung nicht beeinträchtigt werden.
Welche Dachrinnenverkleidungen sind denkbar?
Grundsätzlich ist alles denkbar, was dem kreativen Heimwerker einfällt – solange es die oben genannten Kriterien erfüllt und die Dachrinnenfunktion nicht stört. Eine besonders dekorative, natürliche, leichte und kostengünstig realisierbare Methode ist das Anbringen hölzerner Rankhilfen, die man am besten mit hübschen, immergrünen Rankpflanzen wie Clematis, Geißblatt oder Winterjasmin begrünt. Eine etwas nüchternere Verschalung aus Blechprofilen lässt sich theoretisch auch selbst bauen, wesentlich einfacher geht es aber mit vorgefertigten Profilen aus dem Fachhandel. Diese sind allerdings meist nur in Kombination mit einem ganzen Dachrinnensystem anbringbar, also weniger flexibel einzusetzen.
Wer bietet Dachrinnenverkleidungen an?
Vorgefertigte Dachrinnenverkleidungen werden vor allem von spezialisierten Herstellern von Hausfassadenlösungen angeboten. Meist sind es allerdings Komplettsysteme mit Dachrinne, Fallrohr und Verblendung, farblich passend zum vorhandenen Dach, die man individuell erfragen kann. Dabei sind zum Beispiel auch Hinterfütterungen hinter der Dachrinne als sauberer Übergang zur Hauswand eine Möglichkeit, die Dachentwässerung adretter erscheinen zu lassen.
Könnte es rechtliche Probleme bei der Dachrinnenverkleidung geben?
Den rechtlichen Aspekt darf man bei einer Dachrinnenverkleidung außer dem technischen auch nicht außer Acht lassen. Tatsächlich könnten sich bei dem Projekt Konflikte mit dem Bauamt und/oder den Nachbarn ergeben. Vor dem Bauamt ist die technisch einwandfreie Funktion des Dachentwässerungssystems entscheidend. Dafür ist jeder Hauseigner im Sinne der Allgemeinheit verantwortlich. Wenn die Verkleidung also keine Überlastung für die Dachrinne ist und ihre Wasserführung nicht behindert, ist nichts gegen sie einzuwenden und normalerweise auch kein Bauantrag nötig. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist eine Verkleidung freilich nur auf einstimmigen Beschluss hin möglich. Gegenüber Nachbargrundstücken kommen bei einem Vorbau vor die Dachrinne vor allem die baurechtlichen Abstandsregeln zum tragen.