Die Dachsanierung wird über Jahre fortgesetzt werden
Laut Energiesparverordnung (EnEV) mussten Hausbesitzer bis zum Jahresende 2011 ihre Dächer wärmegedämmt haben. Davon ausgenommen waren aber beispielsweise Menschen, die ihre Häuser schon vor 2002 bewohnten. Auch bei finanziellen Engpässen war man nicht zwingend dazu verpflichtet. Allerdings gibt es einige Umstände, bei denen die Wärmedämmung Pflicht wird – gerade jetzt, nachträglich. Das bedeutet, dass sich Heimwerker über Jahre damit beschäftigen werden.
- bei Erbschaft
- bei Hauserwerb
- bei Nutzungsänderung (zum Beispiel Dachausbau)
Möglichkeiten der Dachsanierung bei Altbauten
Unter den genannten Umständen haben Sie zwei Jahre Zeit, die Dachsanierung am Altbau durchzuführen. Deshalb hat sich die Dachsanierung zu einem Thema entwickelt, dass Heimwerker noch über Jahre beschäftigen wird. Wie die Wärmedämmung dann letztendlich aussieht, hängt wieder von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich stehen Ihnen aber verschiedene Sanierungswege offen.
- Aufsparrendämmung (von außen)
- Zwischensparrendämmung (von innen)
- Untersparrendämmung bzw. Aufsparrendämmung (von innen)
- Geschossdämmung
Die Problematik bei der Altbau-Dachsanierung
Bis vor wenigen Jahren wurden die Dächer in Deutschland vornehmlich als Kaltdach ausgelegt. Gegenüber dem Warmdach sind sie hinterbelüftet und transportieren so die Feuchtigkeit aus dem Haus ab. Insbesondere Kaltdächer können daher von innen nur beschränkt gedämmt werden. Der Aufbau ist wie folgt:
- Innenausbau
- Dämmung
- Dampfbremse
- Zwischenraum (Hinterlüftung)
- Dach
Aufsparrendämmung außen
Die Dämmung muss also diffusionsoffen ausgelegt werden. Daher dürfte bei vielen Kaltdächern die Aufsparrendämmung von außen die optimale Sanierungsmaßnahme darstellen. Allerdings ist sie auch kostenintensiv. Dabei wird das Dach von außen abgedichtet und anschließend neu eingedeckt.
Zwischensparrendämmung (innen)
Wie bereits erwähnt, muss sie bei Kaltdächern zwingend diffusionsoffen sein. Welche Materialien das konkret sind, kommt auf jeden individuellen Einzelfall an. Um eine der EnEV entsprechende Dämmung zu erreichen, muss diese aber mindestens 18 bis 20 cm dick sein.
Oft sind jedoch die Sparren an Altbauten nicht zu stark. Dann müssen Sie die Sparren entsprechend auflatten. Sie können die Latten längs auf die Latten anbringen, aber auch quer. Das hat den Vorteil, dass das Risiko von Wärmebrücken deutlich reduziert wird.
Untersparren- bzw. Aufsparrendämmung von innen
Die sieht im Prinzip genauso aus, wie die Zwischensparrendämmung. Der deutlichste Nachteil ist der Verlust von möglichem Wohnraum. Dazu kommt aber auch, dass Sie auch hier bei einem Kaltdach berücksichtigen müssen, dass die Dämmung nach der Altbausanierung diffusionsoffen ist.
Geschossdeckendämmung
Die Dämmung der Geschossdecke zwischen Dach und der darunterliegenden Wohnetage kommt dann für Sie infrage, wenn Sie den Dachraum nicht als Wohnfläche nutzen wollen. Das Dach des Altbaus bleibt dann in seiner bisherigen Form bestehen. Einzig die Geschossdecke dämmen Sie. Dafür ausreichend kann schon das flächige Verlegen von einer entsprechenden Dämmung auf dem Dachspeicher sein.
Zusatzleistungen bei der Geschossdeckendämmung von Altbauten
Diese Variante ist mit Abstand die günstigste. Allerdings müssen Sie auch Wasserleitungen, die durch den kalten Bereich verlegt sind, dämmen. Eine zwei Zentimeter starke Warmwasserleitung müssen Sie mit ebenfalls zwei Zentimetern dämmen.
Von der EnEV ausgenommen sind denkmalgeschützte Häuser mit einer entsprechenden Bestätigung durch das Amt.
Laut Schätzungen sind nahezu alle Häuser von den Dammmaßnahmen nach der EnEV betroffen, die bis 10 Jahre vor Fristablauf fertiggestellt wurden, also bis 2001.
Das Hausjournal hält auch zahlreiche Beiträge zur konkreten Altdachsanierung bereit, also zum Beispiel dem [Dämmen vom Dach] von innen.