Wofür wird das Ausmessen von Dachschrägen benötigt?
Für die Berechnung der Wohnfläche
Es ist bekannt, dass Vermieter von Dachgeschosswohnungen bei der Berechnung der Miete gern die tatsächliche Quadratmeterzahl verschleiern. Dachschrägen in der Wohnfläche dürfen nicht vollständig zur Mietfläche hinzugerechnet werden. Flächen unter einer Dachschräge mit einer Höhe von 2 Metern sind voll anrechenbar. Darunter darf die Fläche lediglich zu 50% und unter 1 Meter gar nicht angerechnet werden.
Für den Ertrag von Photovoltaikanlagen
Dafür ist weniger die Fläche als die Neigung der Dachschrägen entscheidend. Damit sich die Investition in eine Solaranlage lohnt, müssen die Module in einem bestimmten Winkel zur Sonne angebracht werden, der als Neigungswinkel bezeichnet wird.
Wie kann der Neigungswinkel der Dachschrägen bestimmt werden?
Die Dachneigung kann in Grad oder in Prozent angegeben werden. Für die Bestimmung wird ein rechter Winkel unter der Dachschräge angelegt. Dabei hilft ein Winkelmesser. Die Fläche gegenüber dem 90° Winkel ist die Hypotenuse, die mit c bezeichnet wird. Die Längen a und b sind die Katheten.
Nach dem Satz des Pythagoras lässt sich daraus der Sinuswert ermitteln, der in den Neigungswinkel und die Umrechnung in Prozent umgerechnet werden kann. Um eine Dachschräge zu messen, muss zuerst die Seitenlänge bestimmt und daraus der Sinuswert und die Gradzahl berechnet werden.
Berechnung | Formel |
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Seitenlänge | c² = a² + b² |
Sinuswert | A : C = sin (ß) |
Winkel | sin (ß) = a : b |
Wie ermittelt man aus diesen Werten die prozentuale Dachschräge?
Dazu muss die Gradzahl, genauer der Neigungswinkel, in Prozent umgerechnet werden.
Berechnung | Formel |
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Steigung in Prozent | Steigung in % = tan (Steigungswinkel in [°]) x 100 |