Technische Voraussetzungen
Grundsätzlich muss natürlich eine ausreichende Tragfähigkeit des Flachdachs gegeben sein. Schon bei einfachen Dachterrassen geht man grundsätzlich von einer Flächenlast von rund 250 kg/m² aus, die ein Flachdach für eine Terrasse tragen können muss. Je nach Planung können aber unterschiedliche Traglasten erforderlich sein.
Ob das im Einzelfall gegeben ist, entscheidet immer eine statische Begutachtung. Ohne ein vorheriges statisches Gutachten kann man keine Terrasse auf einem Flachdach fachgerecht planen.
Rechtliche Voraussetzungen
Dachterrassen stellen rechtlich gesehen einerseits eine sogenannte „Nutzungsänderung“ des Gebäudes dar, und sind andererseits im rechtlichen Sinn „keine unbedeutende bauliche Anlage“. Aus diesen beiden Gründen ist die Errichtung einer Dachterrasse auf dem Dach eines Anbaus immer genehmigungspflichtig.
Für die Genehmigung werden dabei unterschiedliche Rechte und Gesetze herangezogen:
- die Landesbauordnungen
- kommunale Vorschriften zur Landesbauordnung
- der örtliche Bebauungsplan
- das Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes
In einzelnen Fällen kann auch eine explizite Zustimmung des Nachbarn zum Bau erforderlich sein. Ist das der Fall, muss auch diese Zustimmung vorgelegt oder eingeholt werden.
Wintergarten auf dem Anbau
Wie die Dachterrasse selbst ist auch ein Wintergarten auf dem Dach des Anbaus genehmigungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine bereits genehmigte Dachterrasse handelt, und der Wintergarten auf der Dachterrasse nachträglich errichtet werden soll.
Grenzbebauungen
In besonderen Fällen dürfen bauliche Anlagen auch auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Ob eine Dachterrasse auf einem solchen Grenzbau zulässig ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Auch die Gerichte sind bei ihrer Entscheidung in solchen Fällen unterschiedlicher Auffassung.