Hintergrundinformationen
Grundsätzlich muss schon einmal gesagt werden, dass sich nicht jedes Dach und jedes Haus für eine Dachterrasse eignet. Je nach Dachform ist die Gestaltung dann unter Umständen auch extrem aufwendig und teuer. Die Ausführung sollten Sie auf jedem Fall einem kundigen Fachunternehmen mit entsprechender Erfahrung überlassen – für Heimwerker gibt es andere und weniger riskante Betätigungsbereiche.
Jede Menge Genehmigungen
Ganz zu Anfang steht erst einmal eine statische Begutachtung und Berechnung – ohne eine solche Begutachtung sind alle weiteren Schritte zwecklos. Sowohl das Haus als auch das Dach müssen für den Bau einer Dachterrasse statisch geeignet sein. Eine solche Begutachtung führen Statiker durch.
Die Planung der Terrasse, in Abstimmung mit dem Statiker oder zumindest in Abstimmung mit dem Gutachten sollte am besten durch einen Architekten erfolgen. Dann kann eine behördliche Genehmigung beantragt werden. Eine solche ist beim Bau einer Dachterrasse in jedem Fall und in jedem Bundesland Pflicht.
Bei der Gestaltung der Terrasse haben Sie einen weiten Spielraum an Möglichkeiten – von der Ausrichtung bis hin zu Sichtschutz, Begrünung und Bodenbelägen. Sie sollten allerdings darauf achten, dass auch schwere Pflanztröge beispielsweise Auswirkungen auf di Statik des Gebäudes haben können. Sie sollten deshalb auch Ihre Gestaltungswünsche immer mit dem Architekten und mit dem ausführenden Unternehmen absprechen.
Angebote einholen und vergleichen macht durchaus Sinn
Viele spezialisierte Dachdeckerbetriebe können einen Großteil der Arbeiten, eventuell sogar den gesamten Terrassenbau, übernehmen. Hier liegen Sie preislich dann oft sogar günstiger, als wenn Sie mehrere einzelne Unternehmen beauftragen müssen. Mit einer detaillierten Planung durch den Architekten haben Sie es in der Regel deutlich leichter, konkrete Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Schritt-für-Schritt zur Dachterrasse
1. Statische Begutachtung
Ganz zu Anfang aller Panungsarbeiten steht die statische Begutachtung durch einen Fachmann, der entsprechende Berechnungen vornimmt. Anhand des Begutachtungsergebnisses lässt sich dann sagen ob und in welcher Größe und Lage sich eine Dachterrasse an Ihrem Haus realisieren lässt.
2. Beauftragung des Architekten
Anhand des baustatischen Gutachtens kann ein Architekt dann eine konkrete Planung unter Berücksichtigung Ihrer Gestaltungswünsche vornehmen. Sie sollten dafür schon eine einigermaßen klare Vorstellung davon haben, wie Ihre Dachterrasse am Ende aussehen soll, und wie hoch Ihr Budget dafür ist.
Sammeln Sie also zuvor schon einmal Ideen und legen Sie Ihre Wünsche bezüglich Ausstattung, Lage und Größe fest und überlegen Sie sich, welche Kosten Sie dafür maximal ausgeben wollen. Das macht auch dem Architekten schon von vornherein das Arbeiten leichter, und er kann Ihnen auch passende Vorschläge für weitere Gestaltungsmöglichkeiten unterbreiten.
3. Einholen der behördlichen Genehmigung
Mit der fertigen Planung können Sie dann um eine behördlcihe Genehmigung für den Bau ansuchen. Kalkulieren Sie hier ausreichend Zeit ein.
4. Einholen und Vergleichen von Angeboten
Wenn Ihr Dachterrassenbauprojekt genehmigt wurde, können Sie sich daran machen, Angebote für die Ausführung einzuholen und zu vergleichen. Je weniger Unternehmen dabei am Bau beteiligt sind, desto weniger Planungsunsicherheiten und Verzögerungen müssen Sie in der Regel mit einkalkulieren.