Schutz der Außenwand
Gedacht ist der Dachüberstand ursprünglich, um die Außenwände zu schützen. Zusätzlich sollte der Dachüberstand in früherer Zeit einer Überhitzung des Hauses vorbeugen.
Doch da die Häuser inzwischen stärker gedämmt sind, hat der Überstand in dieser Hinsicht an Bedeutung verloren und ist nun eher ein optisches Element geworden. Zusätzlich trägt der Dachüberstand an den Hausseiten meist die Traufe.
Wie breit kann ein Dachüberstand sein?
Im ersten Schritt ist ein Dachüberstand immer so breit, wie der Hausherr ihn möchte, um ein harmonisches Bild von Dach und Überstand zu erzeugen. Natürlich ist das hierzulande niemals so einfach, denn die Breite des Dachüberstands ist häufig ebenso wie die Traufhöhe vorgeschrieben.
Während in alten Baugebieten außerhalb von Ortschaften mehr Freiheiten gewährt werden, sind in neuen Bebauungsplänen meist sogar die Dachüberstände einheitlich vorgegeben.
Dachüberstand und Grundstücksgrenze
Ein beliebter Streitpunkt zwischen Nachbarn ist der Dachüberstand, wenn er über die Grenze hinausragt. Grundsätzlich ist dies auch erst einmal nicht erlaubt.
Allerdings waren früher die Grundstücksgrenzen oft nicht so genau zu erkennen oder falsch angezeigt, daher können Besitzer von älteren Gebäuden heute durchaus in baurechtliche Schwierigkeiten kommen.
Dachrinne zählt zum Dachüberstand
Viele Gebäude, die eng beieinanderstehen, haben heute durch die vorgeschriebenen Wärmedämmmaßnahmen, nicht mehr die Möglichkeit einen ausreichend breiten Dachüberstand zu planen. Die Dachrinne darf genauso wenig wie der Dachüberstand über die Grenze hinausreichen.
Einige Bauämter lassen Ausnahmen zu, wenn der Nachbar seine schriftliche Einwilligung erteilt. Allerdings gibt dieser damit auch eigene Rechte an einer Grenzbebauung auf. Diese Unterschrift will also wohlüberlegt sein.