Wie problematisch sind Abplatzungen an Dachziegeln?
Abplatzungen an Dachziegeln sind nicht selten und betreffen in der Regel die Ecken. Es genügt schon ein kleiner Stoß oder eine falsche Lagerung, und ein bisschen Glasur oder Ton bröckelt ab. Das liegt daran, dass Dachziegel ein grobkeramisches Produkt sind, bei dem Strukturfehler und Verletzungen auftreten können. Allerdings werden Dachziegel so verlegt, dass sie überlappen. Das heißt, die Dichtheit der Dachhaut wird dabei nicht beeinträchtigt.
Somit stellen Abplatzungen hinsichtlich der Funktionalität der Dachziegel kein Problem dar. Anders sieht das aus, wenn Dachziegel brechen und Wasser durch den Riss eindringt.
Sind Abplatzungen an Dachziegeln optisch zu beanstanden?
Auch was die optische Wirkung betrifft, sind Abplatzungen rechtlich gesehen kein Beanstandungsgrund, es sei denn, sie sind vom Boden aus sehr gut sichtbar. Im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks wurden Kriterien zur Beurteilung von kleinen Schäden an Dachziegeln eingeführt, die besagen, dass ein Dach den Anforderungen des gebrauchsüblichen Betrachtungsabstands genügen muss.
Mit dem gebrauchsüblichen Betrachtungsabstand ist Folgendes gemeint: Ein Hausdach befindet sich im Normalfall nicht auf Augenhöhe des Betrachters, sondern einige Meter darüber. Wenn die Dachziegel aus diesem Betrachtungsabstand (der mit 6-10 Metern definiert ist) ein intaktes Gesamtbild ergeben, können Abplatzungen nicht beanstandet werden. Wenn Sie beispielsweise mit einer Leiter aufs Dach klettern und die Abplatzungen aus der Nähe betrachten, werden Sie sicher kleine optische Fehler entdecken. Allerdings ist hier der Betrachtungsabstand nicht mehr gebrauchsüblich, da Sie den Dachziegeln viel zu nah sind. Das genannte Regelwerk schützt die ausführenden Betriebe, bei dieser Art der Kontrolle Verbesserungen vornehmen zu müssen.