Die Schlüsselfrage: Einbehalt des Schlüssels – ja oder nein?
Grundsätzlich hat der Vermieter kein Recht, einen Zweitschlüssel für Ihre Wohnung zu behalten. Sobald der Mietvertrag unterzeichnet und Sie in die Wohnung eingezogen sind, müssen Ihnen alle Schlüssel ausgehändigt werden. Ein Einbehalt von Schlüsseln durch den Vermieter ist nicht zulässig, da das alleinige Recht über den Zugang zur Wohnung beim Mieter liegt.
Jedoch können in Ausnahmefällen einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Solche Lösungen erfordern Ihre ausdrückliche und schriftliche Zustimmung und sollten spezifische Bedingungen und Zwecke des Schlüssleinbehaltes klar definieren. In diesen Vereinbarungen können beispielsweise Notfälle wie ein Brand oder ein Rohrbruch als Gründe genannt werden, unter denen der Vermieter die Wohnung betreten darf.
Dabei ist es möglich, Vereinbarungen zu treffen, in denen der Schlüssel sicher hinterlegt wird, etwa bei einem Nachbarn, einem Freund oder in einem versiegelten Umschlag, um die Integrität zu gewährleisten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Vermieter nur in echten Notfällen und nur nach Ihrer vorherigen Zustimmung Zugang zur Wohnung hat. Solche individuellen Vereinbarungen sind jedoch nur gültig, wenn sie nicht unter Druck zustande kommen und transparent im Mietvertrag dokumentiert sind.
Was tun, wenn der Vermieter einen Schlüssel einbehält?
Falls Ihr Vermieter widerrechtlich einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung behält, haben Sie mehrere Handlungsmöglichkeiten:
- Persönliches Gespräch suchen: Beginnen Sie mit einem direkten, persönlichen Gespräch und fordern Sie die Herausgabe des Schlüssels. Machen Sie deutlich, dass der Vermieter rechtlich verpflichtet ist, Ihnen alle Schlüssel auszuhändigen.
- Schriftliche Aufforderung: Verlangen Sie die Rückgabe des Schlüssels schriftlich und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist. Dokumentieren Sie Ihr Schreiben als Beweis im Streitfall.
- Schloss wechseln: Sie können das Schloss Ihrer Wohnung auf eigene Kosten austauschen und dem Vermieter die Rechnung zukommen lassen. Dies ist erlaubt, wenn der Vermieter unberechtigt einen Schlüssel behält.
- Rechtliche Beratung einholen: Konsultieren Sie einen Anwalt und lassen Sie sich rechtlich beraten. Gegebenenfalls können weitere Schritte eingeleitet werden, wie die Einreichung einer Klage oder die Androhung einer fristlosen Kündigung.
- Anzeige erstatten: Sollte der Vermieter ohne Ihre Erlaubnis die Wohnung betreten, können Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.
Durch diese Maßnahmen schützen Sie Ihr Recht auf Privatsphäre und die alleinige Verfügungsgewalt über Ihre Wohnung.
Ausnahmen: Wann darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?
Obwohl Vermieter grundsätzlich alle Schlüssel an den Mieter übergeben müssen, existieren spezielle Ausnahmefälle:
- Einwilligung des Mieters: Der Vermieter kann einen Schlüssel behalten, wenn der Mieter ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung dazu gibt. Diese Erlaubnis sollte freiwillig und ohne Druck erfolgen und im Mietvertrag oder als separate Vereinbarung festgehalten werden.
- Notfallsituationen: In echten Notfällen, wie einem Wasserrohrbruch oder einem Gasleck, darf der Vermieter die Wohnung betreten, um größere Schäden abzuwenden. Hierzu sollte eine vorherige individuelle Vereinbarung bestehen, die den Rahmen und die Bedingungen für den Zutritt klärt.
- Dritte Person als Schlüsselverwalter: Eine sinnvolle Alternative ist die Hinterlegung eines Schlüssels bei einer vertrauenswürdigen dritten Person, etwa einem Nachbarn oder einem Freund des Mieters. Der Vermieter sollte darüber informiert sein, wo der Schlüssel im Notfall zugänglich ist.
Solche Vereinbarungen sollten klar und schriftlich festgehalten werden, um die Privatsphäre zu respektieren und den Zutritt zur Wohnung nur unter vereinbarten Bedingungen zu ermöglichen.
Was beinhaltet eine wirksame Erlaubnis?
Damit eine Erlaubnis zum Einbehalt eines Schlüssels durch den Vermieter wirksam und rechtlich abgesichert ist, sollte die schriftliche Vereinbarung bestimmte zentrale Aspekte detailliert definieren:
- Konkrete Notfälle benennen: Legen Sie genau fest, welche Notfallsituationen den Zutritt des Vermieters rechtfertigen. Beispiele hierfür können Wasserschäden, Gasaustritt oder Feuer sein.
- Zugangsregelungen: Definieren Sie klare Bedingungen für den Zutritt zur Wohnung. Dies kann beispielsweise beinhalten, dass der Vermieter Sie vorher kontaktieren muss oder dass der Zutritt nur in Begleitung einer dritten, vertrauenswürdigen Person erfolgen darf.
- Dokumentationspflicht: Vereinbaren Sie, dass der Vermieter jede Betretung der Wohnung ausführlich dokumentiert. Dies sollte mindestens das Datum, die Uhrzeit und den Grund des Zutritts umfassen.
- Kurzfristige Benachrichtigungen: Stellen Sie sicher, dass der Vermieter verpflichtet ist, Sie so schnell wie möglich zu informieren, wenn er aufgrund einer Notsituation die Wohnung betreten musste.
- Einverständnis aller Mieter: Achten Sie darauf, dass bei mehreren Mietern jeder Einzelne dem Schlüsselrecht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Auf diese Weise wird garantiert, dass sowohl Ihre Privatsphäre geschützt bleibt als auch der Vermieter die Möglichkeit hat, in dringenden Notfällen adäquat zu reagieren.
Alternativen zum Schlüsseleinbehalt
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sicherstellen können, dass im Notfall Zugang zu Ihrer Wohnung besteht, ohne dass der Vermieter einen Schlüssel behält. Hier sind einige praktische Alternativen:
- Schlüsselhinterlegung bei einer Vertrauensperson: Sie können Ihren Wohnungsschlüssel bei einer vertrauten Person hinterlegen, wie etwa einem nahen Verwandten oder einem guten Freund. Informieren Sie den Vermieter, wer diese Person ist, damit im Notfall schnell gehandelt werden kann.
- Versiegelter Umschlag: Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter, dass ein Ersatzschlüssel in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt wird. Beide Parteien können über die Verschlusslasche hinweg unterschreiben, um sicherzustellen, dass der Umschlag nur in einem echten Notfall geöffnet wird.
- Schlüsseldepot bei einem Schlüsseldienst: In größeren Wohnanlagen oder bei längerer Abwesenheit kann es sinnvoll sein, den Schlüssel bei einem professionellen Schlüsseldienst zu hinterlegen. Hierdurch bleibt der Schlüssel an einem sicheren Ort und Sie können sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff haben.
- Schlüssel bei einem Hausmeister: In manchen Mietobjekten gibt es einen Hausmeisterservice, der ebenfalls als Vertrauensperson fungieren kann. Hinterlegen Sie einen Schlüssel beim Hausmeister, der im Notfall schnell reagieren kann.
Diese Alternativen gewährleisten im Ernstfall schnellen Zugang zu Ihrer Wohnung, ohne dass Ihre Privatsphäre beeinträchtigt wird oder der Vermieter unberechtigt Zugang erhält.
Obhutspflicht des Mieters
Als Mieter tragen Sie die Verantwortung, Ihre Wohnung sorgsam zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Dies umfasst nicht nur Ihre Anwesenheit, sondern auch Zeiten, in denen Sie abwesend sind, wie während eines Urlaubs. Um der Obhutspflicht nachzukommen, sollten Sie sicherstellen, dass bei längeren Abwesenheiten die Wohnung kontrolliert wird und Maßnahmen gegen mögliche Schäden getroffen werden:
- Schutz vor Wasserschäden: Schalten Sie die Wasserzufuhr ab, um das Risiko eines Wasserschadens zu minimieren.
- Fenster und Türen: Schließen Sie alle Fenster und Türen, um Schäden durch Witterungseinflüsse wie Regen und Sturm zu vermeiden.
- Heizung im Winter: Lassen Sie die Heizung auf einer niedrigen Stufe laufen, um Frostschäden an den Leitungen zu verhindern.
- Balkon und Abflüsse: Entfernen Sie Laub und andere Ablagerungen von Balkonen und Abflussrohren, um Verstopfungen und Wasserschäden zu vermeiden.
Sie sollten eine vertrauenswürdige Person damit beauftragen, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und handlungsbereit zu sein, falls ein Notfall eintritt. Informieren Sie Ihren Vermieter über diese Person und wie diese im Bedarfsfall erreichbar ist. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wohnung auch während Ihrer Abwesenheit optimal geschützt bleibt.