Die Wohnflächenberechnung: Einfluss der Deckenhöhe
Die Deckenhöhe spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Wohnfläche. Je nach Raumhöhe kann Ihre Immobilie unterschiedliche Anrechnungen erfahren. Gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Flächen basierend auf deren Nutzungsmöglichkeiten angerechnet.
Folgende Kategorien der Deckenhöhe sind relevant:
- Unter 1 Meter: Diese Fläche wird nicht in die Wohnfläche einbezogen, da sie als nicht nutzbar gilt.
- Zwischen 1 Meter und 1,99 Meter: Hier wird nur die Hälfte der Fläche angerechnet.
- Ab 2 Meter: Die Fläche zählt vollständig, da sie uneingeschränkt nutzbar ist.
Besonders in Dachgeschosswohnungen beeinflussen Dachschrägen die Deckenhöhe. Sie müssen die Raumhöhe an verschiedenen Stellen messen, um die korrekte Wohnfläche zu ermitteln. Beispielsweise bedeutet eine abfallende Höhe von 2,50 Metern auf 1,50 Meter, dass die Fläche ab einer Höhe von 2 Metern vollständig und die von 1 bis 1,99 Metern nur zur Hälfte angerechnet wird.
Achten Sie darauf, diese Differenzierungen bei der Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen, um die tatsächliche Wohnfläche exakt zu bestimmen und Miet- oder Verkaufspreise korrekt zu kalkulieren.
Besonderheiten bei Dachschrägen
Dachschrägen stellen in Dachgeschosswohnungen eine besondere Herausforderung dar, da sie die Nutzung der Fläche einschränken können. Möbel lassen sich oft nur eingeschränkt platzieren, und der Aufenthalt in diesen Bereichen kann limitiert sein. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung.
Um die Wohnfläche unter Dachschrägen korrekt zu berechnen, messen Sie die Raumhöhe an verschiedenen Punkten entlang der Dachschräge und teilen die Flächen wie folgt ein:
- Höhe unter 1 Meter: Diese Fläche wird nicht zur Wohnfläche gezählt.
- Höhe zwischen 1 und 1,99 Meter: Hier wird nur die Hälfte der Fläche angerechnet.
- Höhe ab 2 Meter: Diese Fläche wird vollständig angerechnet.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: In einer Dachgeschosswohnung mit einer höchsten Raumhöhe von 2,50 Metern, die zur Dachschräge hin auf 1,50 Meter abfällt, wird die Fläche ab 2 Metern vollständig und die Fläche zwischen 1 und 1,99 Metern zur Hälfte eingerechnet.
Durch die korrekte Berechnung der Wohnfläche unter Berücksichtigung der Dachschrägen können Sie die tatsächliche Wohnfläche präzise bestimmen und realistische Miet- oder Verkaufspreise kalkulieren.
Abweichende Regelungen beachten
Neben der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt es auch die DIN-Norm 277, die eine andere Methode zur Berechnung der Wohnfläche darstellt. Diese Norm zählt beispielsweise Kellerräume und ähnlich genutzte Flächen komplett zur Wohnfläche und berücksichtigt die Raumhöhe nicht. Die Grundfläche wird unabhängig von Dachschrägen oder freistehenden Baukonstruktionen wie Säulen vollständig erfasst.
Die Unterschiede in den Berechnungen nach WoFlV und DIN-Norm 277 können erheblich sein, oft bis zu 40 Prozent. Besonders bei Dachgeschosswohnungen führt die Anwendung der DIN-Norm häufig zu größeren Wohnflächenangaben im Vergleich zur WoFlV. Klären Sie daher, welche Berechnungsgrundlage für Ihre Wohnung relevant ist und im Mietvertrag vermerkt wurde.
Für Gebäude, die nach dem 1. Januar 2004 errichtet wurden, ist die WoFlV zwingend vorgeschrieben. In älteren Gebäuden können noch veraltete Berechnungsverfahren wie die DIN Norm 283 und die zweite Berechnungsverordnung (II.BV) relevant sein, diese finden jedoch nur noch selten Anwendung.
Was tun bei Unstimmigkeiten?
Sollten Sie feststellen, dass die tatsächliche Wohnfläche von den Angaben im Miet- oder Kaufvertrag abweicht, können Sie zunächst selbst nachmessen. Verwenden Sie präzise Messgeräte wie Laser-Entfernungsmesser, um genaue Ergebnisse zu erzielen.
Bei einer erheblichen Diskrepanz von über 10 Prozent, sprechen Sie den Vermieter oder Verkäufer an und streben Sie ein gemeinsames Messen an. Sollte keine Einigung erzielt werden, empfiehlt es sich, einen Gutachter zu beauftragen, dessen Expertenmeinung in der Regel anerkannt wird.
Bei einer deutlich kleineren Wohnfläche haben Mieter das Recht auf rückwirkende Mietminderungen und unter Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei Kaufverträgen können Abweichungen von mehr als zehn Prozent zu einer Minderung des Kaufpreises führen.
Lassen Sie bei Unsicherheiten hinsichtlich der angewandten Berechnungsmethode die Wohnflächenberechnung durch eine Fachperson überprüfen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.