Welche Denkmalschutz-Regeln gelten bei der Fassadenrenovierung?
Eine denkmalgeschützte Fassade muss im Charakter erhalten bleiben. Das heißt, Sie dürfen diese nicht in einer anderen Fassadefarbe streichen oder gar neu verkleiden. Auch der Fensteraustausch oder die Fenstervergrößerung ist nicht ohne weiteres möglich, Sie brauchen dafür die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
Wenn Sie also eine Denkmalschutz-Fassade renovieren möchten, halten Sie zuerst Rücksprache mit dem zuständigen Amt. Dieses teilt Ihnen genau mit, was Sie dürfen – und was nicht. Der Sachbearbeiter sagt Ihnen außerdem, welche Eingriffe Sie sich genehmigen lassen müssen.
Darf ich eine Denkmalschutz-Fassade begrünen?
Nein, nicht ohne Weiteres. Auch bei der Begrünung hat das Denkmalamt dank Denkmalschutzgesetz in Deutschland mitzureden, Sie müssen sich also dort melden und fragen. Eine vorhandene Begrünung darf außerdem meistens nicht ohne Genehmigung entfernt werden, denn diese gehört meistens mit zum Denkmalschutz.
Denken Sie auch daran, dass Efeu, Blauregen und Co. in der Fassade wurzeln und dort Schäden hinterlassen können. Das missfällt nicht nur dem Denkmalamt, sondern wahrscheinlich auch Ihnen.
Kann ich eine moderne Dämmung anbringen?
Auch das geht meistens nicht. Eine moderne Dämmung auf der Außendwand würde den Charakter des Gebäudes erheblich verändern. Denken Sie dabei nur an ein historisches Fachwerk! In diesem Fall sticht der Denkmalschutz sogar häufig den Klimaschutz aus.
Eine Innendämmung kann auch verboten sein, doch falls nicht, sollte sie fachmännisch ausgeführt werden, damit kein Schimmel in der Wand entsteht. Zum Effizienzhaus wird ein denkmalgeschütztes Gebäude wahrscheinlich nie.
Gibt es Fördergelder für die Denkmalschutz-Renovierung?
Ja, die kann es geben. Wenn Sie Ihre Fassade denkmalschutzgerecht energetisch aufwerten möchten, mit einer Wärmedämung und neuen Fenstern, ist die KfW Ihr Ansprechpartner. Schauen Sie sich nach entsprechenden Förderprogrammen um!
Muss ich meine Denkmalschutzfassade zwingend instandhalten?
Ja, dazu sind Sie verpflichtet. Sie dürfen ein denkmalschütztes Gebäude in Ihrem Besitz nicht verfallen lassen, sonst risikieren Sie Bußgelder. Die Pflicht zur Instandhaltung wirkt sich auf die laufenden Kosten aus, ebenso wie die wahrscheinlich höhere Energierechnung, wenn das historische Gebäude nicht energieeffizient ist.
Dafür besitzen Sie etwas Besonderes, das nicht jeder Art: ein Fachwerkhaus mit Ensembleschutz oder eine Stadtvilla, die alle Blicke auf sich zieht.