Wie plant man eine Fenstersanierung unter Denkmalschutz?
Im ersten Schritt sollte eine eine Bestandsaufnahme durch einen Fachplaner erfolgen. Die Untere Denkmalschutzbehörde kennt Fachplaner, die über architektonische, bauphysikalische und energetische Kenntnisse verfügen. In der schriftlichen Bestandsanalyse werden Mängel und Schäden aufgelistet. Besteht der Fensterbestand aus Einfachverglasung, ist eine energetische Sanierung unumgänglich. Dabei können die Fenster nicht von der restlichen Bausubstanz getrennt werden. Das gesamte Gebäude mit der Fassade und der Fensterbank muss im Zusammenspiel betrachtet werden.
Welche Arten der Fenstersanierung unter Denkmalschutz gibt es?
Um eine Verglasung energetisch zu verbessern oder sogar die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen, sind vier verschiedene Methoden möglich:
1. Bei der Aufdoppelung wird ein gleichartiges Fenster vor oder hinter das Bestehende montiert
2. Die Verglasung kann ausgetauscht werden, solange die Optik erhalten bleibt
3. Dichtungen in den Anschlüssen in der Laibung können nachgerüstet werden
4. Ein Nachbau oder eine optische Nachahmung wird anstelle des Originals eingesetzt
Welche Möglichkeiten in Frage kommen, ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzuklären.
Was sind Fallgruppen Denkmalschutz Fenstersanierung
Wenn Fenster unter Denkmalschutz stehen, sind alle Teile einschließlich Beschläge und Blendrahmen eingeschlossen. Scheibentönungen oder Ornamentglas mit Schlieren sind ebenfalls geschützt. Es gibt vier Fallgruppen, in die die Vereinigung der Landesdenkmalpflege (VDL) die Fenster einteilt:
Fallgruppe A: Historische Fenster sind relevant
Fallgruppe B: Historische Fenster sind irrelevant
Fallgruppe C: Historische Fenster stören das Erscheinungsbild
Fallgruppe D: Historische Fenster verursachen Bauschäden
Fenster der Fallgruppe A werden am strengsten reglementiert. Die Denkmalschutzbehörden beachten auch hier jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wird eine Fenstersanierung unter Denkmalschutz gefördert?
Werden die Fenster energetisch saniert, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel zur Verfügung. Möglich sind zinsgünstige Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde kann weitere regionale Fördermöglichkeiten nennen. Weitere Informationen bieten auch das Landesamt für Denkmalpflege, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und der Verband Fenster und Fassade (VFF).