Normen des Gesetzgebers
Edelstähle bestehen immer aus Legierungen aus unterschiedlichen Metallmischungen. Wenn Edelstahlgegenstände oder Flächen mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen auch aggressive Inhaltsstoffe wie Säuren das Metall nicht „anlösen“. Um die Gesundheit zu garantieren, wurden von gesetzgeberischer Seite sogenannte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt definiert.
Den entscheidenden Faktor bei der Beurteilung und Verwendungsfähigkeit stellt der Korrosionswiderstand gegenüber flüssigen und festen Stoffen besteht. Eine gesetzliche Bedingung, in der Europäischen Norm EN 10088 geregelt, ist die dauerhafte Rostfreiheit. Edelstahlhersteller verwenden, um diese Vorgabe zu erfüllen, etwa zehn bis zwanzig Prozent Chromanteil in ihren Legierungen.
Neutral reagierende Legierungen
Es gibt über hundert sogenannte nicht rostende Edelstähle, die sich für die Verwendung mit Lebensmittelkontakt eignen. Als Legierungspartner werden neben Chrom Metalle wie Molybdän, Nickel und Titan in unterschiedlichen Anteilen verwendet. Nicht verwendet werden sollten schwefellegierte Edelstähle, die vor allem in Asien hergestellt werden.
Nicht korrosiver Edelstahl ist für Lebensmittel auch deshalb besonders geeignet, weil die hygienische Pflege problemlos möglich ist. Daher werden auch viele Trinkwasserrohre aus Edelstahl hergestellt. Für spezielle Einsatzarten werden entsprechend geeignete Legierungssarten gewählt wie beispielsweise besonders hitzebeständige Varianten für Grillroste.
Reinigung, Einbrennen und Magnetismus
Wenn Gebrauchgegenstände aus Edelstahl bei der Zubereitung mit Lebensmitteln verwendet werden, ist das Reinigen von Edelstahltöpfen auch bei stark angebrannten Resten gut möglich, da der Edelstahl mechanisch widerstandsfähig ist.
Um eine Edelstahlpfanne richtig zu benutzen, empfiehlt sich ein Einbrennen vor dem ersten Gebrauch. Induktionsfähige magnetische Edelstähle sind etwas empfindlicher als nicht magnetische Produkte.