Durchsichtige oder deckende Farbe
Im offiziellen Sprachgebrauch setzt sich eine Feuerstätte aus der Feuerstätte, einem Verbindungsstück oder Rauchrohr, der Schornsteinmündung und dem Aufstellraum zusammen. Für die gesamte Anlage gelten teilweise ineinander greifende Vorschriften. Der eigentliche Edelstahlschornstein besteht aus Rauchrohr und Schornsteinmündung.
Ein Edelstahlschornstein muss das technische CE-Siegel tragen und nach den zugelassenen Bauregeln hergestellt sein. Neben den allgemeinen in ganz Deutschland geltenden Vorschriften können zusätzliche regionale Regeln kommen. Der Schornsteinfeger kennt Sie und sollte vor dem Kauf und der Montage des Edelstahlschornsteins befragt werden.
Verbindungsstück oder Rauchrohr
Beim Werkstoff Edelstahl naturgemäß gegeben ist die Brandsicherheit des Rauchrohrs. Die Verbindung zwischen Feuerstätte und Schornstein sollte kürzestmöglich sein. Das verringert die Brandgefahr und minimiert die mögliche Schornsteinversottung. Sie führt zu Rauchstau und häufigem Reinigungsbedarf. Der Schornsteinfeger begutachtet auch eventuelle Alternativen.
Bei der Führung durch brennbare Wände muss ein Mindestabstand von vierzig Zentimetern eingehalten werden. Das gilt auch für alle anderen brennbaren Teile. Regional können die Abstandsvorgaben abweichen. Das Rauchrohr darf nicht durch unzugängliche Hohlräume geführt werden.
Der Schornsteinfeger muss bei der Abnahme des Rauchrohrs oder Verbindungsstücks freien Zugang haben. Ein eventuell beabsichtigtes Schließen der Wand darf erst danach erfolgen.
Schlot und Mündung
- Querschnitt angepasst an die Größe und Leistungsfähigkeit der Feuerstelle
- Keine Führung durch nicht einsehbare oder unerreichbare Hohlräume
- Mindestabstände zu brennbaren Hausteilen wie Balken zehn Zentimeter
- Stabile nach Herstellerangaben durchzuführende Abstützungsvorrichtungen
- Schornsteinkopf oder Mündungsdach fest aufmontiert oder geschweißt
- Schornsteinmündung mindestens vierzig Zentimeter über dem First
- Mindesthöhe zu Fensteroberkanten von einem Meter im Umkreis von 15 Metern
- Bei Waldnähe von unter hundert Metern zusätzlicher Funkenflugschutz
- Waagerechter Abstand zum Dach mindestens 2,30 Meter