Eibe und Naturschutz – Die Rechtslage
Die Europäische Eibe (Taxus baccata) ist in Deutschland naturschutzrechtlich geschützt, besonders in der freien Natur. Das bedeutet, dass wildwachsende Eiben nicht gefällt werden dürfen, um ihren Erhalt und ihre Verjüngung zu gewährleisten. Bei privaten Grundstücken variieren die Regelungen je nach lokalen und kommunalen Bestimmungen.
Baumschutzsatzungen und kommunale Regelungen
In vielen Gemeinden gibt es Baumschutzsatzungen, die den Schutz von Eiben auf Privatgrundstücken regeln. Diese Satzungen können spezifische Bestimmungen und Kriterien für die Genehmigung einer Baumfällung enthalten. Gründe für eine mögliche Genehmigung umfassen:
- Gefahr für die öffentliche Sicherheit: Wenn eine Eibe instabil ist oder andere Gefahren birgt, ist möglicherweise eine Fällgenehmigung erforderlich.
- Gesundheitliche Risiken: Wenn die giftigen Beeren eine Gefahr für Kinder oder Haustiere darstellen, kann dies zur Erlaubnis zur Fällung führen.
- Bauliche Maßnahmen: Bei Bauvorhaben, die ohne Entfernung der Eibe nicht realisierbar sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.
Bevor Sie eine Eibe auf Ihrem Grundstück fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung über die geltenden Bestimmungen und die Notwendigkeit einer Genehmigung informieren.
Zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen
In vielen Bundesländern gibt es festgelegte Zeiträume für Baumfällungen zum Schutz von Arten. Beispielsweise dürfen in einigen Regionen Bäume nur zwischen dem 1. Oktober und dem 14. März gefällt werden, um die Brutzeit von Vögeln zu schützen.
Artenschutz und Bedeutung der Eibe
Die Eibe steht auf der Vorwarnliste gefährdeter Arten und ist aus ökologischen und kulturellen Gründen geschützt. Daher sollten Fällungen nur nach sorgfältiger Abwägung und unter Berücksichtigung aller Alternativen durchgeführt werden. Informieren Sie sich umfassend über die lokalen und naturschutzrechtlichen Vorschriften, um sicherzustellen, dass Sie gesetzeskonform handeln und zur Erhaltung dieser bemerkenswerten Baumart beitragen.
Alternativen zur Fällung
Bevor Sie eine Eibe fällen, sollten Sie mögliche Alternativen prüfen, die den Baum erhalten und gleichzeitig Ihre Bedürfnisse berücksichtigen:
- Schutzmaßnahmen: Installieren Sie Schutzvorrichtungen wie Zäune, um Kinder und Haustiere von den giftigen Beeren fernzuhalten.
- Standortoptimierung: Passen Sie durch bauliche Veränderungen oder Gartenanpassungen den Standort so an, dass die Eibe keinen Gefahren mehr ausgesetzt ist.
- Pflege und Wartung: Durch regelmäßige Baumpflege, wie das Entfernen abgestorbener Äste oder das Mähen des Rasens um die Eibe, können Sie ihre Stabilität und Gesundheit fördern.
Diese Ansätze können helfen, die Fällung zu vermeiden und gleichzeitig Sicherheits- sowie Gesundheitsbedenken zu verringern.
Eibe doch fällen – So gehen Sie vor
Sollten Sie eine Genehmigung zur Fällung der Eibe erhalten haben oder keine Baumschutzsatzung greifen, sind folgende Schritte wichtig, um die Fällung sachgerecht und sicher durchzuführen:
1. Planung und Vorbereitung:
- Überprüfen Sie nochmals die lokalen Vorschriften und klären Sie, ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind.
- Legen Sie den Fälltermin idealerweise außerhalb der Brutzeit von März bis September fest, um Störungen von brütenden Vögeln zu vermeiden.
2. Engagieren Sie Fachleute:
Beauftragen Sie einen erfahrenen Baumfachbetrieb mit der Fällung. Diese Experten verfügen über die notwendige Ausrüstung und Fachkenntnisse, um die Arbeit sicher durchzuführen.
3. Sicherheitsvorkehrungen:
Sorgen Sie für die Absperrung der umliegenden Fläche und gewährleisten Sie, dass keine Personen oder Tiere während der Fällarbeiten gefährdet werden. Informieren Sie Nachbarn über die geplanten Arbeiten.
4. Durchführung der Fällung:
Der Fachbetrieb wird Techniken anwenden, um die Eibe sicher und kontrolliert zu fällen. Dies umfasst das Absägen in Segmenten, um größere Gefahren und Schäden zu vermeiden.
5. Entsorgung:
Nach der Fällung ist eine fachgerechte Entsorgung des Holzes und Schnittguts wichtig. Wenden Sie sich an Ihren lokalen Entsorgungsbetrieb, um Details zur Holzabfuhr und möglichen Kosten zu klären.
6. Nachbereitung:
Lassen Sie den Baumstumpf ausfräsen, wenn Sie an der Stelle nachpflanzen möchten oder erneute Austriebe verhindern wollen.
Berücksichtigen Sie stets, dass die Eibe eine bedeutende Baumart ist. Eine Fällung sollte das letzte Mittel sein, nachdem alle anderen Alternativen gründlich geprüft wurden.