Wer zahlt, wenn der Eigentümer das Treppenhaus nicht putzt?
Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Treppenhausreinigung nicht nach, sind in die umgelegten Betriebskosten in der Umlageabrechnung aufzuschlüsseln und zu überprüfen. Die Kosten für die Hausreinigung können im Wege des Rechts auf Einsichtnahme vom Mieter verlangt werden. In der Folge kann eine Mietminderung angekündigt werden. Die Durchsetzungschancen erhöhen sich erheblich, wenn mehrere Mieter in gleicher Weise vorgehen. Um für eventuelle Rechtsstreitigkeiten gewappnet zu sein, sollte eine möglichst tägliche Fotodokumentation als Beweismittel angelegt werden.
Was außer dem Treppenhaus putzt ein Eigentümer auch nicht?
Zur Hausreinigung zählen auch andere Gemeinschaftsräume:
- Aufzug
- Fahrradkeller
- Fenster
- Flure
- Fußmatten
- Kellerzugang
- Trockenraum
- Waschküche
Der Reinigungsumfang für ein Treppenhaus umfasst folgende Tätigkeiten:
- Briefkastenanlage entstauben
- Eingangstür reinigen
- Fenster putzen
- Fußmatten ausklopfen
- Spinnweben und Staubfäden entfernen
- Stufen und Treppenabsätze kehren und feucht aufwischen
- Treppengeländer und Handläufe abwischen
Wann putzt ein Eigentümer das Treppenhaus nicht oft genug?
Bei der Frage, wie oft ein Treppenhaus zu putzen ist, geht die Rechstsprechung von einer wöchentlichen Reinigung aus. Will ein Vermieter oder Eigentümer die Treppenhausreinigung auf die Mieter übertragen, ist eine Änderung des Mietvertrags erforderlich. Stimmen nicht alle Mieter zu, kann der Eigentümer nichts unternehmen. Im Rahmen der regelmäßigen Reinigung kann der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person auch der Instandhaltungspflicht nachkommen. Gegebenenfalls kann eine Schmutzfangmatte im Eingangsbereich des Treppenhauses die Sauberkeit verbessern.
Was tun, wenn der Eigentümer das Treppenhaus zu schlecht putzt?
Natürlich gibt es immer einen Interpretationsspielraum, wenn es darum geht, die Sauberkeit von Räumen zu beschreiben. Es lässt sich jedoch ein allgemeiner Konsens darüber finden, wann ein Treppenhaus und andere Gemeinschaftsräume als gereinigt und sauber gelten können. Im Allgemeinen kann von einer angemessenen Reinigung zu gesprochen werden, wenn man rutschfrei durch die Räume gehen kann, nichts an den Schuhen haften bleibt und sich kein Schmutz oder Staub abgelagert hat. Bei erhöhtem Schmutzaufkommen durch Bauarbeiten ist die Reinigungshäufigkeit entsprechend anzupassen.