Die Reinigungspflicht: Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sauberkeit im Treppenhaus beim Vermieter, wie im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 535 BGB) festgelegt. Diese Pflicht umfasst auch die regelmäßige Reinigung.
Der Vermieter kann die Treppenhausreinigung auf verschiedene Weise organisieren:
- Selbstreinigung: Der Vermieter kann das Treppenhaus selbst reinigen, was allerdings nur praktikabel ist, wenn er in der Nähe wohnt oder das Gebäude selbst nutzt.
- Beauftragung eines Dienstleisters: Oft wird ein externer Reinigungsdienst beauftragt. Die Kosten dafür können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag klar geregelt ist (§ 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung).
- Hausmeister: Alternativ kann der Vermieter einen Hausmeister mit der Reinigung beauftragen, dessen Kosten ebenfalls den Mietern in Rechnung gestellt werden können.
Für die Umlage der Reinigungskosten auf die Mieter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vertragsklausel: Die Umlage der Reinigungskosten muss ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sein.
- Verweis auf Hausordnung: Ein Verweis im Mietvertrag auf eine bestehende Hausordnung, die die Reinigungspflichten regelt, ist ebenfalls ausreichend.
Falls der Vermieter die Reinigungsaufgaben direkt auf die Mieter übertragen möchte, muss diese Pflicht ebenfalls deutlich im Mietvertrag festgehalten sein. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt die Pflicht zur Treppenhausreinigung beim Vermieter.
Lösungsansätze, wenn der Eigentümer das Treppenhaus nicht reinigt
Wenn der Eigentümer seine Pflicht zur Treppenhausreinigung vernachlässigt, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Formelle Beschwerde: Reichen Sie eine schriftliche Beschwerde beim Eigentümer ein und dokumentieren Sie den Zustand des Treppenhauses mit Fotos und Datumsangaben. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung des Problems.
- Mieterversammlung: Organisieren Sie eine Mieterversammlung, um gemeinsam das Vorgehen zu besprechen und eine kollektive Beschwerde zu formulieren.
- Rechtliche Beratung: Ziehen Sie eine rechtliche Beratung in Erwägung, um Ihre Optionen abzuklären. Ein Anwalt kann Sie bei den nächsten Schritten unterstützen.
- Eigeninitiative und Kostenerstattung: Beauftragen Sie in Absprache mit den anderen Mietern eine Reinigungsfirma und lassen Sie sich vom Vermieter schriftlich die Übernahme der Kosten bestätigen.
- Behördliche Unterstützung: Wenn der Eigentümer nicht reagiert, informieren Sie das zuständige Ordnungsamt, das den Eigentümer zur Einhaltung seiner Pflichten anmahnen kann.
- Selbst durchgeführte Reinigung: Übernehmen Sie und die anderen Mieter vorübergehend die Reinigungsarbeiten und dokumentieren Sie diese Bemühungen.
- Vertragsänderungen: Streben Sie eine dauerhafte Lösung durch eine Vertragsänderung an, die den Vermieter zur regelmäßigen Reinigung verpflichtet oder eine klare Kostenumlage im Mietvertrag festlegt.
Lösungsansätze, wenn der Mieter das Treppenhaus nicht reinigt
Falls ein Mieter seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, können folgende Schritte unternommen werden:
- Klare Kommunikation: Informieren Sie den Mieter freundlich, aber bestimmt über seine vertragliche Pflicht und die möglichen Konsequenzen.
- Nachweis der Verpflichtung: Weisen Sie auf die entsprechenden Passagen im Mietvertrag hin und erinnern Sie an die Hausordnung oder den Reinigungsplan.
- Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände: Falls der Mieter aus triftigen Gründen nicht reinigen kann, sollte ihm erlaubt werden, eine Vertretung zu organisieren.
- Fristsetzung und Dokumentation: Setzen Sie dem Mieter schriftlich eine Frist zur Erfüllung seiner Pflichten und dokumentieren Sie den Zustand des Treppenhauses.
- Abmahnung und Ersatzvornahme: Sollte der Mieter die Reinigung weiterhin verweigern, kann eine schriftliche Abmahnung und die Androhung der Ersatzvornahme erfolgen.
- Gerichtliche Schritte: Als letzte Maßnahme können gerichtliche Schritte wie eine Erfüllungs- oder Unterlassungsklage erwogen werden.
- Kooperation und Alternativen: Suchen Sie gemeinsam mit anderen Mietern nach Lösungen, wie die Beauftragung eines professionellen Reinigungsdienstes, dessen Kosten über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Regelungen in der Hausordnung/Reinigungsplan
Eine klare Regelung der Treppenhausreinigung ist wichtig und kann in der Hausordnung oder einem separaten Reinigungsplan festgelegt werden:
- Vertragsintegration: Der Reinigungsplan muss Teil des Mietvertrags sein, um rechtlich bindend zu sein.
- Reinigungsintervalle: Bestimmen Sie feste Reinigungsintervalle, wie wöchentlich oder alle zwei Wochen.
- Aufgabenverteilung: Definieren Sie die genauen Reinigungsbereiche, wie Böden, Geländer und Fensterbänke.
- Zuständigkeiten: Legen Sie fest, welche Mieter für welche Abschnitte zuständig sind, zum Beispiel durch Einteilung nach Stockwerken.
- Vertretungsregelungen: Klären Sie die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit, damit die Reinigung kontinuierlich erfolgt.
- Einhaltung und Kontrolle: Entwickeln Sie Mechanismen zur Überwachung, etwa durch regelmäßige Kontrollen oder die Möglichkeit, säumige Mieter durch einen externen Dienstleister ersetzen zu lassen.
Eine detaillierte und verbindliche Regelung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und sorgt für ein stets sauberes Treppenhaus.