Einsatzgebiet von Alarmanlagen
Alarmanlagen sind grundsätzlich ein möglicher zusätzlicher Einbruchschutz. Grundlegend wichtig ist aber zunächst der der mechanische Einbruchsschutz.
Erst wenn auf mechanischem Weg das Eindringen in ein Gebäude so weit erschwert ist, dass ein Einbrecher den Versuch in der Regel aufgeben wird, besteht ein tatsächlich wirksamer Einbruchsschutz.
Abwesenheitsschutz
Abwesenheitsschutz besteht immer dann, wenn es auch bei eigener Abwesenheit dem Einbrecher unmöglich ist, oder für ihn zu aufwändig ist, ins Haus einzudringen.
Alarmanlagen und andere elektronische Überwachungseinrichtungen stellen zwar auch einen gewissen Abwesenheitsschutz dar – allerdings in sehr viel geringerer Weise. Rund die Hälfte aller Einbrecher lassen sich von Alarmanlagen abschrecken, die andere Hälfte ignoriert sie einfach, darunter häufig professionelle Täter. Sie sehen in ihnen kein Risiko.
Alaramanlagen und Überwachungseinrichtungen (Kameras) können also immer nur ein zusätzlicher Schutz sein. Als alleiniger Schutz sind sie keinesfalls ausreichend.
Angemessenheit der Alarmanlage
Eine Alarmanlage sollte immer dem tatsächlichen Gefahrenpotenzial angemessen sein. Dafür sehen die geltenden Normen vier Gefahrenklassen vor, die für ein bestimmtes Gefährdungspotenzial die entsprechend sinnvolle Anlage vorschreiben.
Bei Privathaushalten kommt in der Regel eine sogenannte Grad 2 – Anlage zum Einsatz. In anderen Normen ist eine solche Anlage als „Klasse A“ bezeichnet. Anlagen vom Typ Grad 1 sind als nicht empfehlenswert eingestuft und unzureichend.
Anlagen Grad 3 und 4 kommen nur bei besonderen Schutzanforderungen zum Einsatz, wenn das Gefährdungspotenzial besonders hoch ist.
Prüfung und Zertifizierung
Achten Sie immer darauf, dass Ihre Alarmanlage auch tatsächlich geprüft und zertifiziert ist. Die Planung sollte auf jeden Fall von Sicherheitsexperten vorgenommen werden und dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial in allen Bereichen entsprechen und angemessen sein.