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Alarmanlage

Einbruchschutz: wie wichtig ist eine Alarmanlage?

Von Johanna Bauer | 19. Januar 2021
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Johanna Bauer
Johanna Bauer

Johanna ist eine erfahrene Expertin für den Bereich Bauen und Sanieren, sowie für die Bereiche Hausausstattung und Trinkwasserreinigung. In ihren Artikeln vermittelt sie prägnant und anschaulich umfassendes Wissen und gibt fachkundige Tipps.


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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johanna Bauer, “Einbruchschutz: wie wichtig ist eine Alarmanlage?”, Hausjournal.net, 19.01.2021, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 24.06.2025, https://www.hausjournal.net/einbruchschutz-alarmanlagen

Sind Sie auf der Suche nach einer optimalen Lösung, um Ihr Eigenheim vor unerwünschten Eindringlingen zu schützen? In diesem Artikel schauen wir uns tiefergehend an, wie Sie mit Alarmanlagen Ihr Zuhause absichern können und welche Bedeutung der mechanische Einbruchsschutz dabei hat.

Alarmanlage Einbrecher
Ein gutes Schloss gekoppelt mit einer Alarmanlage halten Einbrecher zuverlässig fern
AUF EINEN BLICK
Sind Alarmanlagen für guten Einbruchschutz unverzichtbar?
Eine Alarmanlage bietet einen zusätzlichen Einbruchschutz, indem sie potenzielle Einbrecher abschreckt. Allerdings ist ein solider mechanischer Einbruchsschutz grundlegend wichtiger. Alarmanlagen sollten geprüft und zertifiziert sein, und der Gefahrenklasse des Gebäudes entsprechen.

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Einsatzgebiet von Alarmanlagen

Alarmanlagen sind grundsätzlich ein möglicher zusätzlicher Einbruchschutz. Grundlegend wichtig ist aber zunächst der der mechanische Einbruchsschutz.

Erst wenn auf mechanischem Weg das Eindringen in ein Gebäude so weit erschwert ist, dass ein Einbrecher den Versuch in der Regel aufgeben wird, besteht ein tatsächlich wirksamer Einbruchsschutz.

Abwesenheitsschutz

Abwesenheitsschutz besteht immer dann, wenn es auch bei eigener Abwesenheit dem Einbrecher unmöglich ist, oder für ihn zu aufwändig ist, ins Haus einzudringen.

Alarmanlagen und andere elektronische Überwachungseinrichtungen stellen zwar auch einen gewissen Abwesenheitsschutz dar – allerdings in sehr viel geringerer Weise. Rund die Hälfte aller Einbrecher lassen sich von Alarmanlagen abschrecken, die andere Hälfte ignoriert sie einfach, darunter häufig professionelle Täter. Sie sehen in ihnen kein Risiko.

Alaramanlagen und Überwachungseinrichtungen (Kameras) können also immer nur ein zusätzlicher Schutz sein. Als alleiniger Schutz sind sie keinesfalls ausreichend.

Angemessenheit der Alarmanlage

Eine Alarmanlage sollte immer dem tatsächlichen Gefahrenpotenzial angemessen sein. Dafür sehen die geltenden Normen vier Gefahrenklassen vor, die für ein bestimmtes Gefährdungspotenzial die entsprechend sinnvolle Anlage vorschreiben.

Bei Privathaushalten kommt in der Regel eine sogenannte Grad 2 – Anlage zum Einsatz. In anderen Normen ist eine solche Anlage als „Klasse A“ bezeichnet. Anlagen vom Typ Grad 1 sind als nicht empfehlenswert eingestuft und unzureichend.

Anlagen Grad 3 und 4 kommen nur bei besonderen Schutzanforderungen zum Einsatz, wenn das Gefährdungspotenzial besonders hoch ist.

Prüfung und Zertifizierung

Achten Sie immer darauf, dass Ihre Alarmanlage auch tatsächlich geprüft und zertifiziert ist. Die Planung sollte auf jeden Fall von Sicherheitsexperten vorgenommen werden und dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial in allen Bereichen entsprechen und angemessen sein.

Tipps & Tricks
Die Installation von Alarmanlagen darf nur nach den geltenden technischen Bestimmungen und von einem Elektrotechniker vorgenommen werden.
Artikelbild: choja/iStockphoto

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