Gefährdung im Erdgeschoss
Einbrecher haben bei einem Einfamilienhaus in der Regel nur wenig Möglichkeiten, über höhere Geschosse einzusteigen. Ein Eindringen über Fenster, Türen oder Terrassen im Erdgeschoss ist dagegen leicht möglich.
Auch bei Mehrparteienhäusern hat eine Erdgeschosswohnung ein besonderes Risiko für Einbrüche. Wohnungen im Erdgeschoss müssen geschützt werden wie Einfamilienhäuser. Bei höher liegenden Wohnungen ist meist die Haustür das Angriffsziel – in diesem Fall muss hier der Schwerpunkt des Schutzes liegen.
Mögliche Zugangswege
Bei Einfamilienhäusern und Erdgeschosswohnungen sind die häufigsten Zugangswege:
- die Fenster
- die Terrassentüren
- die Haustür
- diverse Nebeneingangstüren
- die Garage, das wird oft übersehen
Hier muss ein besonderer Schutz erfolgen. Die Sicherheitsbehörden und einschlägige Beratungsorganisationen für den Schutz vor Einbrüchen raten dazu, alle Fenster und Türen unbedingt mit einer hohen Widerstandsklasse auszurüsten.
Sicherheitsempfehlungen
Das Minimum ist hier Widerstandsklasse RC 2, höher ist in vielen Fällen empfehlenswert. Besonders dort, wo Zugänge schlecht von außen einsehbar sind (Einbruchsversuche also blickgeschützt stattfinden können) sollte die Widerstandsklasse noch deutlich höher gewählt werden.
Besonders empfehlenswert ist auch eine hohe Widerstandsklasse für die Verglasung – hier sollte auf jeden Fall ein sehr guter Durchwurfschutz gegeben sein.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen
Beim mechanischen Schutz können auch Fenstergitter, Rollgitter oder spezielle einbruchhemmende Rolladen eine sinnvolle Ergänzung sein. Alle drei Methoden haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile, die man entsprechend berücksichtigen muss.
Hilfreich kann auch sein, vor allem beim Einfamilienhaus, für eine gute Beleuchtung zu sorgen. Gerade schlecht einsehbare Bereiche sollten gut ausgeleuchtet werden, Lichtquellen werden dabei am besten an Bewegungsmelder gekoppelt.
Elektronische Maßnahmen, wie eine Alarmanlage oder Kameraüberwachungen können ein zusätzliches Mittel sein, um Einbrecher wirksam abzuschrecken. Ein Ersatz für einen grundlegenden, ausreichenden mechanischen Schutz stellen solche elektronischen Maßnahmen aber keinesfalls und niemals dar.