Sinnvoller Schutz
Grundsätzlich lohnt sich die verbesserte Sicherheit schon von sich aus. Statistiken machen eines klar: rund alle 3,5 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Aber rund 40 % aller versuchten Einbrüche scheitern an vorhandenen Sicherheitseinrichtungen.
Da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden mit sich bringt (der häufig nicht zur Gänze von Versicherungen gedeckt werden kann) sondern auch das eigene Sicherheitsgefühl über teilweise lange Zeit massiv beeinträchtigt, lohnt sich der Aufwand schon von sich aus.
Einige Institutionen vergeben aber zusätzlich noch Förderungen.
Förderung der KfW
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (455) einen Investitionszuschuss zu den Arbeiten an. Damit wird die staatliche Förderung bundesweit umgesetzt.
Werden zusätzlich Maßnahmen zum Abbau von Barrieren (barrierefreies Wohnen) umgesetzt und gleichzeitig beantragt, kann der Zuschuss auch höher ausfallen.
Die Mindestgrenze für den Umfang der Arbeiten ist ein Betrag von 2.000 EUR, der aufgewendet werden muss (für die Summe aller getroffenen Maßnahmen). Die Förderung betragt dann als Investitionszuschuss zwischen 200 und 1.500 EUR, je nach Höhe der Kosten.
Bei gleichzeitigem Umbau zur Barrierefreiheit kann der Investitionszuschuss dann auch höher liegen – der Maximalbetrag liegt hier dann bei 6.250 EUR. Gefördert werden jeweils sowohl die Material- als auch die Arbeitskosten (Handwerker). Der Investitionszuschuss gilt pro Wohneinheit.
Ferienhäuser und Boardinghäuser sind davon allerdings ausgenommen, ebenso wie gewerblich genutzte Gebäude oder Wohnheime. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Voraussetzungen
- die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
- der Maßnahmenbetrag vom Bund darf noch nicht ausgeschöpft sein (aktuell erst wieder ab 2017 ein Zuschuss möglich, Anträge sind immer möglich)
- die Maßnahmen entsprechen den jeweils von der KfW festgelegten Mindeststandards
Weitere mögliche Förderprogramme der KfW
Auch über die Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ (151, 152, 430) können zusätzliche Maßnahmen zum Einbruchsschutz mitgefördert werden. Eine Förderung über einen zinsbegünstigten Kredit anstatt über den Investitionszuschuss ist ebenfalls möglich (159).
Was wird von der KfW gefördert?
Folgende Maßnahmen stehen auf der Förderliste der KfW:
- das Einbauen einbruchhemmender Eingangstüren oder Wohnungstüren, zertifiziert nach DIN EN 1627
- Einbau von Nachrüstsystemen für Eingangstüren (Zusatzschlösser, etc.)
- das Einbauen von Fenster-Nachrüstsystemen
- das Einbauen von Gittern und Rolläden (wenn einbruchhemmend)
- eine Alarmanlage
- Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung, „intelligente“ Schlösser
- Türspione (nachträglicher Einbau)
- Gegensprechanlagen mit oder ohne Bild, Bewegungsmelder, Beleuchtung, Notrufsysteme
Spezielle Förderprogramme der Länder
Auch einige Bundesländer oder Kommunen (NRW, Sachsen seit 2015, Stadt Heidelberg) bieten entweder Zuschüsse oder – wie in Heidelberg – eine „Schlossprämie“ als Investitionszuschuss an.