Was sind die Pflichten als Vermieter in Bezug auf Einbruchschutz?
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, ein grundlegendes Maß an Sicherheit für Ihre Mietobjekte sicherzustellen. Dazu gehört, dass Wohnungstüren und Fenster funktionsfähig sind und sich sicher verschließen lassen. Nach einem Einbruch müssen Sie die entstandenen Schäden an Türen und Fenstern zeitnah reparieren.
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, die Vermieter verpflichten, spezifische Einbruchschutzmaßnahmen zu ergreifen, die über das grundlegende Sicherheitsniveau hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise einbruchhemmende Türen oder Fenster mit erhöhten Sicherheitsstandards. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Änderungen oder Erneuerungen bestehender Sicherheitstechnik kann es sinnvoll sein, moderne Techniken in Betracht zu ziehen. Diese Maßnahmen können als Modernisierungen gelten, deren Kosten teilweise auf die Mieter umgelegt werden können. Eine sorgfältige Absprache und Planung sind hierbei ratsam.
Durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen stärken Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Mietobjekte, sondern auch das Vertrauen und Sicherheitsgefühl Ihrer Mieter.
Möglichkeiten für Vermieter, den Einbruchschutz zu verbessern
Auch ohne gesetzliche Verpflichtungen können Sie als Vermieter den Einbruchschutz Ihrer Mietobjekte verbessern. Dies kann das Risiko eines Einbruchs minimieren und das Sicherheitsgefühl Ihrer Mieter erhöhen. Folgende Maßnahmen können berücksichtigt werden:
Mechanische Sicherheitssysteme
- Einbruchhemmende Türen: Türen mit hoher Widerstandsklasse, Mehrfachverriegelungen und Querriegelschlössern bieten erhöhten Schutz.
- Fenstersicherungen: Fenster können durch Sicherheitsglas und Pilzkopfverriegelungen gesichert werden. Terrassen- und Balkontüren benötigen besondere Aufmerksamkeit.
- Gitter und Rollläden: Stabile Gitter oder einbruchhemmende Rollläden sichern Kellerfenster und -schächte zusätzlich.
Elektronische Überwachungssysteme
- Alarmanlagen: Moderne Einbruchmeldeanlagen mit Bewegungssensoren und Fenster- und Türkontakten bieten umfangreichen Schutz.
- Videoüberwachung: Überwachungskameras im Eingangsbereich oder auf Gemeinschaftsflächen können Einbrecher abschrecken und wertvolle Hinweise liefern. Beachten Sie dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und holen Sie die Zustimmung Ihrer Mieter ein.
Beleuchtung und Bewegungsmelder
- Außenbeleuchtung: Bewegungsmelder an strategischen Punkten rund um das Gebäude schrecken Einbrecher ab.
- Zugangskontrollen: Gegensprechanlagen oder elektronische Türöffner bieten zusätzliche Sicherheit und Kontrolle über den Zutritt zum Gebäude.
Beratung und Fördermöglichkeiten
- Professionelle Beratung: Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen bieten kostenlose und individuelle Beratung zu Einbruchschutzmaßnahmen.
- Fördermittel: Förderprogramme der KfW oder anderer Institutionen können die Kosten für Einbruchschutzmaßnahmen reduzieren.
Durch diese Maßnahmen können Sie das Einbruchrisiko verringern und die Attraktivität Ihrer Mietobjekte steigern.
Was dürfen Mieter in Bezug auf Einbruchschutz tun?
Mieter können ebenfalls Maßnahmen zum Einbruchschutz ergreifen, müssen jedoch die Zustimmung des Vermieters einholen, wenn bauliche Veränderungen erforderlich sind. Zu den möglichen Maßnahmen gehören:
- Zusätzliche Schlösser und Verriegelungen: Das Anbringen von zusätzlichen Schlössern oder Sicherheitsriegeln an Türen und Fenstern erfordert in der Regel die Zustimmung des Vermieters.
- Einbruchhemmende Fensterfolien: Diese können meist ohne größere bauliche Veränderungen angebracht werden. Informieren Sie den Vermieter darüber.
- Sicherheitselemente wie Fenstersicherungen und Türketten: Kleinere Einbauten können oft eigenständig durchgeführt werden, die Zustimmung des Vermieters ist jedoch ratsam.
- Ersatz von Türen und Fenstern: Der Austausch ist eine größere bauliche Veränderung und bedarf unbedingt der Zustimmung des Vermieters.
Achten Sie darauf, dass alle Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden. In der Regel müssen Mieter die Kosten für Maßnahmen selbst tragen, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen.
Wie gehe ich mit den Kosten für Einbruchschutz um?
Als Vermieter sind Sie für die Instandhaltung der grundlegenden Sicherheitsaspekte von Wohnungstüren und Fenstern verantwortlich und müssen Reparaturen nach Einbrüchen durchführen. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können als Modernisierungsmaßnahmen gewertet werden.
Umlage auf Mieter
Sie können bis zu 11% der jährlichen Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter umlegen. Informieren Sie Ihre Mieter vorab über die geplanten Maßnahmen und holen Sie deren Zustimmung ein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Steuerliche Fördermöglichkeiten
Handwerkerkosten bis zu 6.000 Euro jährlich können steuerlich geltend gemacht werden, einschließlich Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht jedoch Materialkosten. Achten Sie darauf, die entsprechenden Rechnungen und Nachweise aufzubewahren und in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Kredite und Förderungen
Spezielle KfW-Kredite unter dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördern den Abbau von Barrieren und den Einbau von Sicherheitstechnik. Maßnahmen, die durch KfW-Kredite gefördert werden, können nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Mit einer klugen Kombination von Mietumlagen, steuerlichen Vergünstigungen und Förderkrediten können Sie die finanzielle Belastung für die Verbesserung des Einbruchschutzes erheblich reduzieren.