Wie wird eine Einfahrt am besten begrünt?
Beim Begrünen der Einfahrt kommen vielfältige Möglichkeiten in Betracht, die auf Ihren individuellen Geschmack und auf den gewünschten Pflegegrad des zusätzlichen Gartenbereichs abgestimmt werden können. Schöne Varianten sind zum Beispiel diese:
- Rasengitter verlegen: Grünflächen direkt in die Pflastersteine einarbeiten
- Rasenfläche einplanen: Zwischen und neben der Einfahrt für Rasen sorgen
- Beete freilassen: Gezielte Begrünung im Vorgarten
- Umrahmung schaffen: Den Bereich links und rechts von der Einfahrt bepflanzen
- Sichtschutz erzeugen: Hecken und Bäume einsetzen
Welche Pflanzen eignen sich für die Einfahrt?
Bei der Auswahl der Pflanzen für die Einfahrt müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Diese reichen von der Ausrichtung (etwa Süd- oder Nordseite) über die Bodenbeschaffenheit (trocken oder feucht?) bis hin zum geplanten Pflegeaufwand (Zuschnitt, Unkraut, Laub und Co.). Während einige Pflanzen schnell wachsen, sparen andere viel Zeit bei der regelmäßigen Gartenpflege. Natürlich sollten auch persönliche Vorlieben berücksichtigt werden.
Gute Kandidaten für die Einfahrt sind zum Beispiel Stauden, Immergrün, Mauerpfeffer und blühende Sträucher sowie Bodendecker und Kräuter.
Wie wird eine bereits gepflasterte Einfahrt begrünt?
Ist die Einfahrt bereits fertig gepflastert, können Sie mit den angrenzenden Flächen arbeiten. Insbesondere die Kombination aus Ziersträuchern, Bäumen, Blumen und Rasen sorgen für eine ansprechende Optik im Vorgarten.
Wurde Rasengitterstein als Einfahrt verlegt, können Sie die ausgesparten Bereiche einfach mit Erde füllen und darin einen robusten Rasen sähen. Dieser wächst ohne viel Aufwand von ganz alleine.
Müssen gesetzliche Regelungen eingehalten werden?
Nicht nur beim Planen der Einfahrt, sondern auch beim Bepflanzen des Grundstücks gelten verschiedenen gesetzliche Regelungen und Vorgaben. Diese können sich (je nach Bundesland und Region) allerdings voneinander unterscheiden.
Beim Begrünen des Vorgartens gilt, dass Hecken und Bäume einen Mindestabstand von 50 cm zum Nachbargrundstück haben müssen, sofern sie eine Höhe von 200 cm nicht übersteigen. Sind sie höher, liegt der minimale Abstand bei zwei Metern. Zusätzlich gilt, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden darf.