Entwässerungspflicht in den Kommunen
Nicht jede Kommune schreibt eine Entwässerung der Einfahrt zwingend vor, in vielen Kommunen ist das aber der Fall.
Der Sinn dahinter ist einfach zu erkennen: Wenn die Einfahrt auf dem jeweiligen Grundstück entwässert wird, und das Oberflächenwasser (Regenwasser) damit nicht in die Kanalisation gelangt, wird vor allem bei Starkregen eine Überlastung der Kanalisation durch die vielen Grundstückseinfahrten wirkungsvoll vermieden werden.
Entwässerungen bei kleinen Flächen
Hat eine Einfahrt nur eine kleine Fläche, ist die Entwässerung meist recht unproblematisch.
Sie kann „wild“ – also unkontrolliert – in eine Rasenfläche an der Seite der Einfahrt oder in ein Beet erfolgen. Die anfallenden Wassermengen sind dabei zudem so gering, dass kaum ein großer Aufwand getrieben werden muss, um sie versickern zu lassen.
Das ist beispielsweise der Fall bei
- einzelnen Stellplätzen vor der Garage
- Carport-Stellplätzen (dem nicht überdachten Teil)
- kleinen Zufahrten zum Haus, die lediglich eine Art „Vorplatz“ darstellen
Entwässerung bei größeren Flächen
Größere Flächen muss man dagegen in der Regel kontrolliert entwässern. Bei Pflaster kann man dabei recht unproblematisch sogenannte „Linienabläufe“ fest mit einbauen. Am Ende des Linienablaufs wird dann beispielsweise ein Sickerschacht eingebaut. Das Gefälle für die Rinnen sollte im Bereich von ungefähr 2 % liegen.
Die Kosten für ein solches Entwässerungssystem sind überschaubar, Rinnen aus Kunststoff kosten ab rund 30 EUR pro laufendem Meter (inklusive der Abdichtung. Einen passenden Sinkkasten erhält man ebenfalls bereits recht kostengünstig – im Allgemeinen ab rund 40 – 60 EUR pro Stück. Hochwertigere Rinnen und Abläufe können auch teurer sein, insbesondere bei Edelstahl-Abdeckungen muss man durchwegs mit höheren Preisen rechnen.
Sie können das aufgefangene Wasser aber natürlich auch in eine Zisterne leiten, und als Grauwasser für die Toilettenspülung oder die Gartenbewässerung weiternutzen.