Welche Anforderungen gelten für die Mauer in der Einfahrt?
Wer eine Mauer auf dem eigenen Grundstück errichten möchte, muss dabei einige gesetzliche Regelungen und Vorgaben beachten. So ist im Nachbarrecht (§ 903 bis § 924 BGB) etwa vorgeschrieben, wie viel Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss und wie hoch die Mauer sein darf.
Überlegen Sie sich außerdem, aus welchen Materialien Sie die Mauer errichten möchten – schließlich sollten sie als Sichtschutz zur Pflasterung der Einfahrt passen und ein optisch stimmiges Gesamtbild erzeugen.
Welche Materialien kommen für die Mauer infrage?
Die Materialien der Mauer nehmen einen Einfluss auf das Aussehen und die Haltbarkeit, weshalb diese Auswahl gut überlegt sein sollte. Beliebt sind insbesondere die folgenden Varianten:
- Naturstein: Die Auswahl an geeigneten Natursteinen ist groß, was einen Einfluss auf die mögliche Farbgestaltung nimmt. Geeignet sind zum Beispiel Basalt, Granit, Sandstein und Muschelkalk
- Mauerstein: Klassisch wird es mit einer Mauer aus Mauerstein, die mit Mörtel geschichtet werden kann
- Beton: Günstiger sind hingegen Mauern aus Beton. Sie werden mit einer Schalung errichtet
Wie hoch darf die Mauer in der Einfahrt sein?
Die Höhe der Mauer hängt nicht nur von Ihrem persönlichen Geschmack ab, sondern ist ebenfalls an einige Bedingungen aus dem Nachbarrecht gebunden. In den meisten Bundesländern ist es üblich, dass Sie bis zu einer Mauerhöhe von 180 cm keine zusätzliche Baugenehmigung benötigen.
Die meisten Mauern werden auf eine Höhe zwischen 170 und 190 cm gezogen, sodass die tote Einfriedung als Sichtschutz verwendet werden kann. Prüfen Sie vorher die regionalen Vorgaben zu einer etwaigen Maximalhöhe.
Wie hoch muss der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sein?
Die Höhe der Mauer nimmt übrigens auch einen Einfluss auf den Mindestabstand, der zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden muss. Dieser liegt – bundeslandabhängig – zumeist bei 50 cm, sofern die Mauer nicht höher als 200 cm ist.
Liegt die Mauerhöhe unter 150 cm, kann sogar eine Errichtung auf der Grundstücksgrenze bzw. ohne Abstand zu den Nachbarn möglich sein. Ab 250 cm beträgt der minimale Abstand bereits 100 cm.